Celle/Berlin (DAV). Bei der Beurteilung der Frage, ob ein elfjähriges Kind beim Überqueren einer Straße ein Mitverschulden an Einem Verkehrsunfall trifft, muss die Überforderung eines Kindes berücksichtigt werden. Insbesondere bei Dunkelheit kann es eine Gefahrenlage im Straßenverkehr nicht richtig einschätzen. Der Autofahrer haftet allein, wenn eine Gruppe von Kindern bereits vorher die Straße überquert hatte. […]