Der EuGH entschied mit seinem Urteil (AZ. C-330/17) – wendet sich eine Airline mit Flugangeboten gezielt an Verbraucher in einem EU-Mitgliedstaat, muss sie den Flugpreis nicht in der dortigen Inlandswährung ausweisen. Es genügt eine Währung, die mit dem angebotenen Flug objektiv in Verbindung steht (Start- oder Zielort). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine Fluggesellschaft. […]