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Sobotka: Ab morgen Speichelvortestgeräte zum Drogennachweis im Einsatz


Geräte können Cannabis, Ecstasy, Opiate, Kokain und Amphetamine nachweisen – Ab morgen in allen Bundesländern im Einsatz

Wien (OTS) Seit Jahren kämpft die Polizei mit dem Problem, Suchtgiftbeeinträchtigungen bei Fahrzeuglenkern feststellen zu können. Aus diesem Grund erhielten die neun Landespolizeidirektionen jeweils ein Speichelvortestgerät zum Suchtgiftnachweis, die ab morgen im Einsatz sind. Die Kosten der neun Geräte (inkl. 2.700 Kits mit Teströhrchen) betrugen 55.620 Euro. Die dazugehörige Verordnung war bis 14. Feber 2017 in Begutachtung und wurde heute von Innenminister Wolfgang Sobotka erlassen.

„Die Polizei kann nun nicht nur Alkoholkonsum im Straßenverkehr feststellen, sondern mit diesen Speichelvortestgeräte auch Suchtgiftkonsum nachweisen“, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka. „Wer ein Fahrzeug lenkt, muss in der Lage sein, verantwortungsvoll am Steuer eines Fahrzeuges zu handeln. Es geht um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – hier haben ideologische Überlegungen in den Hintergrund zu treten“, sagte Sobotka.

Bisher mussten sich die Polizisten ganz allein auf das Erscheinungsbild der Fahrzeuglenker verlassen. Oft entstanden dabei Unsicherheiten, die dazu führten, dass eine Vorführung zur ärztlichen Untersuchung unterbliebe. „Nun soll dieses Gerät dieses Manko wettmachen“, sagte der Innenminister. Zeigt das Gerät Suchtgiftspuren im Speichel an, wird der Fahrzeuglenker zum Amtsarzt gebracht, der feststellt, ob der Lenker beeinträchtigt ist oder nicht. Die testenden Polizisten sind entsprechend der Verordnung speziell im Erkennen von Beeinträchtigungen und im Umgang mit dem Speichelvortestgerät geschult, bevor sie das neue Gerät einsetzen dürfen.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Katharina Nehammer
Pressesprecherin des Bundesministers
+43-(0)1-53126-2017
[email protected]
www.bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres
Kompetenzcenter Kommunikation
Pressestelle
+43-(0)1-53 126-2488
[email protected]
www.bmi.gv.at



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