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Wenn zwei zusammenziehen….

…. dann fällt in der Regel jede Menge an Einrichtungsgegenständen doppelt an – Das Ist normal. Was heutzutage in Zeiten der umfassenden Verbreitung von Breitbandanschlüssen ebenfalls normal ist, daß beide Partner jeweils einen eigenen Vertrag an der Backe haben – und beide sich in einer Mindestvertragslaufzeit befinden, es also nicht ohne weiteres möglich ist, einfach einen Anschluss zu kündigen.

Nun stellen die meisten Carrier deshalb immerhin eine Art Kulanzregelung zur Verfügung – bei geeignetem Nachweis, daß der Breitbandanschluss in der Wohnung desjenigen, zu dem der andere Partner zieht, schon von einem Wettbewerber okkupiert ist, wird der wegziehende Partner „kulanterweise“ Vorzeitig Aus seinem Vertrag entlassen. Natürlich nicht ohne daß nochmals finanziell ordentlich zugelangt wird, sogar dann, wenn KEINE mit dem Vertrag geförderte Hardware verbunden ist.

1 & 1 treiben dies aktuell auf die Spitze, ich erlebe dieses Kabinettstückchen nun seit einigen Wochen live durch den Umstand, daß meine Lebensgefährtin zu mir gezogen ist. Vollmundig schreibt 1 & 1 auf der eigenen Website im FAQ-Bereich:

In diesem Fall kommen wir Ihnen gerne entgegen und kündigen Ihren 1&1 DSL-Tarif. Zuvor benötigen wir als Beleg eine Kopie Ihrer Ummeldebescheinigung sowie einen gültigen Nachweis über die Schaltung des bereits vorhanden Breitbandanschluss bzw. DSL, z. B. eine Vertragskopie mit eindeutigem Datum. Senden Sie uns alle notwendigen Nachweise bitte per Post oder per Fax an folgende Adresse:

…. und weiter, und das ist der Hohn daran,….

Da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, kündigen wir Ihren 1&1 DSL-Vertrag vorzeitig aus Kulanz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung für uns zusätzliche Kosten bedeutet und mit einer einmaligen Gebühr für Sie verbunden ist. Bei einer vorzeigen Auflösung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit werden Ihnen 69,95 EUR berechnet.

Soweit so gut, an der abschließenden Gebühr ist nicht viel zu rütteln; sie ist zwar dreist und sicherlich nicht im Sinne von Kundenzufriedenheit, bei vielen Verträgen aber wohl legitim. Daß gewisse geistig minderbemittelte Servicemitarbeiter in Montabaur aber trotz der Zusendung von Ummeldebescheinigung, aktueller Rechnung meines Breitbandanschlusses und einer meine Mindestvertragslaufzeit bescheinigenden Email seitens Versatel sich nun aber immer noch querstellen – und, das ist wirklich witzig, wenn es nicht so traurig wäre – eine erneute Rechnungskopie von mir haben wollen, hat weder etwas mit Kulanz noch Kundenzufriedenheit noch gesundem Menschenverstand zu tun, sondern ist einfach nur noch himmelschreiend blöd.

Pikante Randnotiz: seit mehreren Monaten gibts bei 1 & 1 angeblich ja keine Mindestvertragslaufzeiten mehr – für Neukunden mag das auch zutreffen. Und ebenfalls seit Monaten wird man in der Werbung regelmäßig von diesem Vollhonk von „Sonderbeauftragtem für Kundenzufriedenheit“ zugeschwallt. Na da schlage ich doch vor, die hohen Herren in Montabaur halten sich endlich mal an ihre Werbeaussagen, denn sonst bin ich versucht meinen Gewerbeschein mal für eine Abmahnung wegen Unlauteren Wettbewerbs und nicht zutreffender Werbebehauptungen zu nutzen.



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