Der neue Leitfaden zur Nachhaltigkeitsnachweisführung verlangt von endverarbeitenden Betrieben im Tischlerhandwerk, bei der Verwendung von zertifiziertem Holz bei öffentlichen Ausschreibungen bei Überschreitung eines Auftragswertes von 2.000 Euro entweder eine Produktkettenzertifizierung beispielsweise durch FSC oder PEFC oder aber einen geprüften Einzelnachweis.
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Durch diesen geprüften Einzelnachweis belegt der Auftragnehmer den Einsatz von nachhaltigem Holz, dieser kann von akkreditierten Zertifizierungsanbietern oder aber auch von ö.b.u.v. Sachverständigen erbracht werden.
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