Wie viel Geld Energieversorger monatlich kassieren dürfen, ist klar geregelt: Der Verbrauch entscheidet. Trotzdem gibts oft Streit. Finanztest erklärt die Regeln für die Abschlagszahlung bei Strom und Gas – und sagt, was Kunden tun können, wenn Der Energieversorger nicht spurt.
Die Regeln sind eindeutig
Erstaunlich: Immer wieder gibts Ärger um die laufenden Zahlungen für Strom und Gas. Dabei sind die Regeln eindeutig: Kunden müssen pro Monat ein Zwölftel des Betrags zahlen, der dem Energieversorger fürs laufende Jahr wahrscheinlich zusteht. Das ist leicht zu errechnen, Wenn Der Anschluss schon im Vorjahr bestand und sich die Faktoren für den Energieverbrauch nicht geändert haben: Die im Vorjahr verbrauchten Kilowattstunden sind mit dem aktuellen Preis einschließlich aller Steuern und Umlagen zu multiplizieren, etwaige Gebühren zu addieren und der Gesamtbetrag auf die nächsten zwölf Monate zu verteilen.
Erhöhung nur bei steigenden Preisen …
Das heißt auch: Bei gleichbleibendem Verbrauch darf der Energieversorger höhere Zahlungen nur verlangen, wenn Strom- Oder Gaspreis oder Gebühren steigen.
… oder veränderten Wohnverhältnissen
Etwas schwieriger wird es bei Einzug in eine neue Wohnung oder wenn sich wegen neuer Geräte, energieintensiver Bauarbeiten, Familienzuwachs oder Auszug erwachsener Kinder der Verbrauch ändert. Der Energieversorger muss dann so gut wie möglich schätzen, wie hoch der Energieverbrauch und damit die Jahresrechnung sein werden. Energieversorger haben reichlich Vergleichsdaten und können ziemlich gut schätzen – wenn sie wollen.
System oder Versehen?
Trotz klarer Regeln gibt es häufig Ärger.
- ExtraEnergie verurteilt. Regelmäßig hielt der Energieversorger ExtraEnergie an hohen Monatsabschlägen fest, obwohl den Kunden für das vorangegangene Jahr teilweise mehr als 500 Euro Gutschrift zustand. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stoppte das Unternehmen. Klare Ansage des Landgerichts Düsseldorf: Mehr Geld als absehbar nötig zu kassieren, ist rechtswidrig (Az. 12 O 474/12). Verstößt ExtraEnergie gegen die Vorgaben der Richter, drohen Ordnungsgelder von bis zu 250 000 Euro oder Haft für die Geschäftsführer.
- Leserbeschwerde zu Eon. Gleich zweimal schoss Eon bei der Berechnung der monatlichen Gas-Abschlagszahlungen von Finanztest-Leser Daniel Casado aus Duisburg übers Ziel hinaus und berechnete bis zu 85 Euro zu viel. Ursache unbekannt. „Wir haben leider feststellen müssen, dass uns hier ein handwerklicher Fehler unterlaufen ist, für den wir uns ausdrücklich entschuldigen möchten“, sagte Eon-Sprecher Maximilian Heiler.
- Trick mit elf Abschlägen. Oft heißt es bei Energieversorgern so oder so ähnlich: „Bei uns zahlen Sie elf Abschläge, der zwölfte wird mit dem Ergebnis der Jahresabrechnung verrechnet.“ Das ist in Ordnung, wenn zur Berechnung des Abschlags der voraussichtliche Betrag der Jahresrechnung auf zwölf Monate verteilt wird. Verteilen Anbieter die Jahreskosten dagegen auf nur elf Monate, ist das rechtswidrig. Verbraucher können verlangen, den Abschlag entsprechend, also um 8,3 Prozent, zu senken.
Bei unrechtmäßiger Erhöhung Wechsel sofort möglich
Gut für Betroffene: Weigert sich der Energieversorger zu Unrecht, die Abschlagszahlung zu senken, oder erhöht er sie ohne Grund, können sie sofort wechseln. Rechtsanwalt Thomas Hollweck, ein auf Verbraucherrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Berlin, erklärt: „Hält sich ein Energieversorger nicht an die gesetzlichen Regelungen, so haben Kunden das Recht, diesen Vertrag vorzeitig zu beenden.“
Adresse der Quelle:
https://www.test.de/Stromrechnung-Was-tun-wenn-der-Versorger-zu-hohe-Abschlaege-ansetzt-4988652-0/
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