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Strom­rechnung: Was tun, wenn der Versorger zu hohe Abschläge ansetzt?

Wie viel Geld Energieversorger monatlich kassieren dürfen, ist klar geregelt: Der Verbrauch entscheidet. Trotzdem gibts oft Streit. Finanztest erklärt die Regeln für die Abschlags­zahlung bei Strom und Gas – und sagt, was Kunden tun können, wenn Der Energieversorger nicht spurt.

Die Regeln sind eindeutig

Erstaunlich: Immer wieder gibts Ärger um die laufenden Zahlungen für Strom und Gas. Dabei sind die Regeln eindeutig: Kunden müssen pro Monat ein Zwölftel des Betrags zahlen, der dem Energieversorger fürs laufende Jahr wahr­scheinlich zusteht. Das ist leicht zu errechnen, Wenn Der Anschluss schon im Vorjahr bestand und sich die Faktoren für den Energieverbrauch nicht geändert haben: Die im Vorjahr verbrauchten Kilowatt­stunden sind mit dem aktuellen Preis einschließ­lich aller Steuern und Umlagen zu multiplizieren, etwaige Gebühren zu addieren und der Gesamt­betrag auf die nächsten zwölf Monate zu verteilen.

Erhöhung nur bei steigenden Preisen …

Das heißt auch: Bei gleich­bleibendem Verbrauch darf der Energieversorger höhere Zahlungen nur verlangen, wenn Strom- Oder Gaspreis oder Gebühren steigen.

… oder veränderten Wohn­verhält­nissen

Etwas schwieriger wird es bei Einzug in eine neue Wohnung oder wenn sich wegen neuer Geräte, energie­intensiver Bauarbeiten, Familien­zuwachs oder Auszug erwachsener Kinder der Verbrauch ändert. Der Energieversorger muss dann so gut wie möglich schätzen, wie hoch der Energieverbrauch und damit die Jahres­rechnung sein werden. Energieversorger haben reichlich Vergleichs­daten und können ziemlich gut schätzen – wenn sie wollen.

System oder Versehen?

Trotz klarer Regeln gibt es häufig Ärger.

  • Extra­Energie verurteilt. Regel­mäßig hielt der Energieversorger Extra­Energie an hohen Monats­abschlägen fest, obwohl den Kunden für das voran­gegangene Jahr teil­weise mehr als 500 Euro Gutschrift zustand. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen stoppte das Unternehmen. Klare Ansage des Land­gerichts Düssel­dorf: Mehr Geld als absehbar nötig zu kassieren, ist rechts­widrig (Az. 12 O 474/12). Verstößt Extra­Energie gegen die Vorgaben der Richter, drohen Ordnungs­gelder von bis zu 250 000 Euro oder Haft für die Geschäfts­führer.
  • Leser­beschwerde zu Eon. Gleich zweimal schoss Eon bei der Berechnung der monatlichen Gas-Abschlags­zahlungen von Finanztest-Leser Daniel Casado aus Duisburg übers Ziel hinaus und berechnete bis zu 85 Euro zu viel. Ursache unbe­kannt. „Wir haben leider fest­stellen müssen, dass uns hier ein hand­werk­licher Fehler unter­laufen ist, für den wir uns ausdrück­lich entschuldigen möchten“, sagte Eon-Sprecher Maximilian Heiler.
  • Trick mit elf Abschlägen. Oft heißt es bei Energieversorgern so oder so ähnlich: „Bei uns zahlen Sie elf Abschläge, der zwölfte wird mit dem Ergebnis der Jahres­abrechnung verrechnet.“ Das ist in Ordnung, wenn zur Berechnung des Abschlags der voraus­sicht­liche Betrag der Jahres­rechnung auf zwölf Monate verteilt wird. Verteilen Anbieter die Jahres­kosten dagegen auf nur elf Monate, ist das rechts­widrig. Verbraucher können verlangen, den Abschlag entsprechend, also um 8,3 Prozent, zu senken.

Bei unrecht­mäßiger Erhöhung Wechsel sofort möglich

Gut für Betroffene: Weigert sich der Energieversorger zu Unrecht, die Abschlags­zahlung zu senken, oder erhöht er sie ohne Grund, können sie sofort wechseln. Rechts­anwalt Thomas Holl­weck, ein auf Verbraucherrecht spezialisierter Rechts­anwalt aus Berlin, erklärt: „Hält sich ein Energieversorger nicht an die gesetzlichen Rege­lungen, so haben Kunden das Recht, diesen Vertrag vorzeitig zu beenden.“

Adresse der Quelle:

https://www.test.de/Stromrechnung-Was-tun-wenn-der-Versorger-zu-hohe-Abschlaege-ansetzt-4988652-0/



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