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Verwaltungsgericht verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei VW-Fahrzeugen
Am 17. Januar 2024 findet vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig eine bahnbrechende Verhandlung statt, die das Potential hat, die Automobilindustrie auf den Kopf zu stellen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Volkswagen AG eingereicht, da sie illegale Abschalteinrichtungen in Millionen von Diesel-Pkw entdeckt hat. Bereits in einem früheren Musterverfahren hatte das Verwaltungsgericht Schleswig zugunsten der DUH entschieden und eine Software, die die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen reduziert, als unzulässig eingestuft. Nun steht die Verhandlung für weitere 62 Modellvarianten des VW-Konzerns mit dem EA 189-Motor bevor, bei denen die DUH ebenfalls auf illegale Abschalteinrichtungen gestoßen ist. Diese Klage betrifft insgesamt mehrere Millionen Fahrzeuge. Die DUH fordert eine Rückrufaktion und Nachrüstung der betroffenen Diesel-Pkw sowie eine Entschädigung der Halterinnen und Halter. Die Verhandlung ist öffentlich und DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wird für Interviews vor Ort sein. Dieses Verfahren könnte wegweisend für die gesamte Automobilbranche sein und löst bereits im Vorfeld großes mediales Interesse aus.
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