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Rasse im Grundgesetz: Da ist sie aber immer noch

Wissenschaftlich ist Rasse nur im Tierreich nachweisbar - und im Grundgesetz.

Das Grundgesetz wird bald 75 Jahre alt. Fast ebenso lange warten die Angehörigen verschiedener Ethnien und Glaubensbekenntnisse nun schon darauf, dass die Verfassung von den überkommenen Rudimenten eines rassistischen Blicks auf die Welt gesäubert wird. Doch nach einer Phase der Orientierungslosigkeit scheint sich die Bundespolitik entschlossen zu haben, auch den rein symbolischen Kampf gegen die Schrecken der Vergangenheit und die erdrückende Last der Geschichte in aller Stimme aufzugeben.  

Doppelt so dick

Zum 75. Geburtstag des Werkes vom 1949 ist das Grundgesetz zwar doppelt so dick wie am Tag seines Inkrafttretens. Doch trotz Dutzender Änderungen des ursprünglichen Textes enthält das Regelwerk bis heute spaltende, fragwürdige und ewiggestrige Begriffe. 

Die "Rasse" etwa begleitet die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik nun schon seit 75 Jahren. Die Mütter und Väter der häufig respektlos als GG abgekürzten faktischen Verfassung hatten den Begriff seinerzeit in bester Absicht aufgenommen. 

Gefangen in Geist und im Denken ihrer Zeit benutzten sie es, um gleich ganz vorn in Artikel 3, Abs. 3 klarzustellen: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden".  Eine mutige Absicht, gründete der Gedanke vom deutschen Volk bis dahin doch auf der Idee eines homogenen Volkskörpers, in dem sogenanntes "deutsches Blut" floss.

Fake News im Grundgesetz

Dass die Wissenschaft die Existenz von Rassen schon 20 Jahre später ins Reich der Märchen, Sagen und Fake News verweisen würde, weil Rassen ausschließlich in der Tierwelt nachgewiesen werden können, ahnten die 77 Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht. Nach bestem Wissen und Gewissen fügten sie die "Rasse" als Merkmal für verbotene Diskriminierung in das Papier ein, das bis heute als verfassungs- und staatsrechtliche Basis des Gemeinwesens gilt. Alle späteren Bemühungen, den Begriff zu beseitigen, der etwas bezeichnet, das es nicht gibt, und damit erst tut, was er verhindern soll, scheiterten kläglich. 

Dass das Wort in fragwürdigen Biologie- und Schulbüchern  auftaucht, wie das damals noch aufrüttelnd aktive "Netzwerk Rassismus an Schulen" (Neras) schon vor einem ganzen Jahrzehnt in einem offenen Brief an den Bundestag anprangerte, vermochte die Abgeordnetinnen und Abgeordneten nicht umzustimmen. Rassismus lasse sich nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff beibehalten werde, kritisierte etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Ärger mit dem R-Wort

Doch auch das Votum einer eigens eingesetzten Expertenkommission, die sich mehrheitlich für die Streichung des R-Wortes aus dem Grundgesetz aussprach, blieb folgenlos. So dass der Rasse-Begriff bis heute in Artikel 3 steht, obwohl er "nicht mit den real existierenden, gleichwertigen, biogenetisch adaptierten geografischen Varietäten des Homo sapiens begründet werden" kann.

Dem Ruf des Grundgesetzes aber hat sein Inhalt nicht geschadet. Von der angesichts der globalen Realität bis heute unverständlichen Eingangsbehauptung, dass "die Würde des Menschen unantastbar" sei, über den Verweis auf die Existenz von "Rassen", die von der Wissenschaft längst widerlegt ist, zeigt sich das GG in den Glückwunschschreiben der Leitmedien als Dokument auf der Höhe der Zeit.  

Vokabel mit herabsetzendem Klang

Biologisch, darüber sind sich Wissenschaftlernde immer noch einig, gibt es keine unterschiedlichen, abgrenzbaren Menschenrassen. Im "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", anfangs ein umstrittener Name, heute eine eingeführte Marke, ist die "Vokabel mit dem herabsetzenden Klang" (Süddeutsche Zeitung) weiterhin daheim, auch wenn sie weit mehr als jede Mohren-Apotheke rassistische Inhalte hoffähig macht. 

Eine Streichung sei "juristisch zu kompliziert", hat die Bundesregierung bei der Beerdigung ihrer Reformbemühungen bekanntgegeben. Auch der Bundesworthülsenfabrik in Berlin (BWHF) war es bis dahin nicht gelungen, einen unverfänglichen Ersatzbegriff zu finden, der "das gleiche Schutzniveau garantiert".



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