Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

Völkerrecht als Waffe: Warum Israel sich nicht wehren dürfen soll

Terrorunterstützer demonstrieren in Deutschland: Für sie und für viele Medienarbeiter ist Hamas eine reguläre Armee, die einen regulären Krieg führt.

Es ist noch nicht ganz der Originalsound des aus DDR-Zeit stammenden Gedenksteins in Dresden-Nickern, auf dem der Opfer des "angloamerikanischen Bombenterrors", der aus den Redaktionsstuben hallt. Aber nur knapp vorbei an dem, was Franz Schönhuber und Horst Mahler schon immer behauptet haben: Bombardements gegen die Zivilbevölkerung "sind grundsätzlich Terrorakte", da waren sich Hitlers Propagandaminister Joseph Goebbels, Holocaustleugner David Irving und die führenden Genossen der DDR schon immer einig.  

Was die Amerikaner und die Briten mit deutschen Städten angestellt hatten, das hatte nichts mit Kriegsführung zu tun. Es zeigte nur, Dass die selbsternannten Wertedemokratien im Westen ihre Ziele im Grunde mit derselben menschenverachtenden Rücksichtslosigkeit durchsetzten wie ihre deutschen Gegner. 

 Sehr völkerrechtswidrig

Völkerrechtswidrig, alles sehr völkerrechtswidrig!, sang ein Querfront-Chor, der sich eine Befreiung vom "Hitlerfaschismus", wie er in der DDR genannt wurde, am liebsten mit Buttercremetorte, Erziehungsgesprächen und einer einrückenden Armee aus Sozialarbeitern für schwer erziehbare SS-Männer gewünscht hatte. In SS und SA waren nur eine kleine Minderheit der Deutschen organisiert. Frauen und Kinder sogar überhaupt nicht. Nachweislich gab selbst die Mehrzahl der NSDAP-Mitglieder im gesamten Krieg nicht einen Schuss ab. Sie alle pauschal zu bombardieren, konnte nur Verbrechern wie Bomber-Harris ein- und nur ausgesprochenen Menschenhassern gefallen.

Seit Israel begonnen hat, sich gegen die Terrorangriffe der Hamas zu wehren, indem die IDF die Basen der Terrororganisation im Gaza-Streifen gezielt beschießt, gilt die große Sorge  der deutschen Medien erneut der Einhaltung des Völkerrechts. Einigkeit besteht zwar dahingehend, dass auch große Blätter einräumen, dass Israel vermutlich das Recht habe, sich zu verteidigen. Aber! "Trotzdem muss das Militär auf humanitäre Regeln achten", arbeitet Lisa Caspari in der "Zeit" heraus, ehe sie sich dem "britischen Pub-Sterben" (Die Zeit) widmet, jenem zweiten großen globalen Krisenherd dieser bewegten Tage. 

Die "Tagesschau" nennt es Krieg

So ist das nämlich im "Krieg", wie nicht nur die "Tagesschau" das nennt, was sich seit einer Woche im Nahen Osten abspielt. Vom SPD-Outlet RND bis zum "Spiegel" herrscht große Sorge, dass übereifrige Verteidiger des Existenzrechts des Judenstaates das Kriegsvölkerrecht verletzen könnten - absichtlich oder aus Unkenntnis, weil sie keine deutschen Medien studieren. 

"Wo liegen die Grenzen des Erlaubten? Wie hart darf man vorgehen, ohne selbst das Völkerrecht zu brechen?", fragt sich das ZDF, das den Hamas-Aufruf zu weltweiten solidarischen Terroranschlägen in aller Welt zuvor in einen Aufruf zu "Protesten" umgedeutet hatte, um nicht wieder Teile der Bevölkerung zu verunsichern informieren. 

Schonungsgebot für die Hamas

Mit Markus Krajewski, einem Professor für Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, ist ein Zeuge gefunden, der nachweist, dass "beide Seiten an das humanitäre Völkerrecht gebunden" seien. Israel dürfe die Hamas nur "mit den Mitteln bekämpfen, die im Rahmen des Rechts liegen, völlig unabhängig davon, wie stark die Hamas es verletzt", sagt der Experte, der bei seinen Erörterungen richtig darauf hinweist, dass in einem Krieg ausschließlich die Bekämpfung von Kombattanten und militärischen Zielen erlaubt wäre.  

Nur Kombattanten im Krieg dürfen straffrei töten. Aber auch nur Kombattanten dürfen straffrei getötet. Nicht-Kombattanten hingegen, im humanitären Völkerrecht "Nonkombattanten genannt, sind zu schonen, soweit als möglich. 

Rechtlose Angreifer

Zu den einen zählen die, an deren Spitze jemand steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist, die ein festes und erkennbares Abzeichen tragen, ihre Waffen offen führen und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beachten. Zu den anderen alle, die dieser international verbindliche Definition, festgelegt in Der Haager Landkriegsordnung, nicht entsprechen.

In Kriegen, nach der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung abgesehen von Bürgerkriegen innerhalb eines Staates stets "organisierte, mit Waffen gewaltsam ausgetragene Konflikte" zwischen Staaten, stehen Kombattanten auf beiden Seiten. Im Fall der Angriffe der Terrororganisation Hamas auf Israel aber führt der Aggressor seinen Kampf auf Partisanenart: Seine "Kämpfer" (ZDF) sind keine Kombattanten. Und sein unerklärter Krieg ist kein Krieg im Sinne des Völkerrechts. Und als "irreguläre Kräfte" genießen sie damit auch nicht den besonderen Schutz des Völkerrechtes.

Freischärler sind Verbrecher

Freischärler, Franktireure oder Guerillas werden von der Haager Landkriegsordnung ausdrücklich nicht geschützt. Sie, die sich selbst an keine Kriegsregel halten, dürfen wie Kombattanten bekämpft werden. Verlieren aber jeglichen Schutz durch die Genfer Konvention - etwa auf Behandlung als Kriegsgefangener - und fallen zudem unter die Vorgaben des Internationalen Strafrechts, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat. 

Ungeachtet aller Verschwörungstheorien, die von einschlägigen Adresse wie der Frankfurter Rundschau verbreitet werden, machen auch gleichlautende Forderungen aus Hamburg, Berlin, Brüssel Washington und Kairo aus den terroristischen Angriffen keinen "Krieg" und aus den Terroristen keine regulären Soldaten. 

Kriegszustand ohne Krieg

Die Hamas-Kommandos haben in so "eklatanter Weise gegen das Völkerrecht" verstoßen, dass auch der von den  Vereinten Nationen seit Jahren betriebene Versuch, die Mörderbanden zu "bewaffneten Gruppen" (Uno) aufzuwerten, nichts am Umstand ändert, dass es sich um Kriminelle handelt. Sie sind größer und schwerer bewaffnet als die deutsche "Rote Armee Fraktion" oder die Brigate Rosse in Italien und noch grausamer und mörderischer als Abu Sayyaf und Boko Haram. Aber keine Kriegspartei, selbst wenn Israel ihretwegen den Kriegszustand ausgerufen hat.





This post first appeared on PPQ, please read the originial post: here

Share the post

Völkerrecht als Waffe: Warum Israel sich nicht wehren dürfen soll

×

Subscribe to Ppq

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×