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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen Verstöße Mehrwegangebotspflicht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in Klagen gegen namhafte Unternehmen und Franchise-Händler wie Edeka, Yormas und Dunkin Donuts vor verschiedenen Landgerichten obsiegt. Die Urteile verpflichten die Konzerne dazu, die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht umzusetzen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen. Die DUH fordert nun die konsequente Kontrolle und Sanktionierung solcher Verstöße von den Vollzugsbehörden der Bundesländer. Angesichts der enormen Müllmengen durch Einwegbecher und -essensboxen betont die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, dass es höchste Zeit sei, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen. Die DUH plant weitere Testbesuche und rechtliche Schritte gegen Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen.
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