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Gericht untersagt Netto Marken-Discount klimaneutrale Bewerbung

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Gericht untersagt Netto Marken-Discount klimaneutrale Bewerbung

Netto darf nicht mehr damit werben, dass sein Kaffee klimaneutral ist. Dies hat das Landgericht Amberg entschieden, nachdem die Deutsche Umwelthilfe gegen den Discounter geklagt hatte. Das Gericht urteilte, dass die Waldschutzprojekte, auf die Netto seine Klimaneutralität stützt, dafür nicht ausreichend sind. Die DUH fordert Netto daher auf, das Urteil zu akzeptieren und die Irreführung der Verbraucher durch angeblich klimaneutrale Produkte sofort zu beenden. Der Billigdiscounter ist der größte seiner Art in Deutschland. In dem Urteil wird Netto konkret darauf verpflichtet, die Werbung für klimaneutrale Produkte einzustellen und für jeden Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zu zahlen. Die DUH erhofft sich von dem Urteil ein klares Signal an den Handel, die Täuschung der Verbraucher mit angeblich klimaneutralen Produkten zu beenden. Damit solle ein ehrlicher Wettbewerb gefördert werden, der tatsächlich zu einer Verringerung des ökologischen Fußabdrucks führe.

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