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Menschenrechtsinstitut fordert Zustimmung der Bundesregierung zur EU-Lieferkettenrichtlinie
Deutsches Institut für Menschenrechte ermutigt Bundesregierung, EU-Lieferkettenrichtlinie zuzustimmen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert an die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie bei der bevorstehenden Abstimmung zuzustimmen und nicht passiv zu bleiben. Die Richtlinie soll der Ausbeutung von Menschen und der Umwelt entgegenwirken und wurde nach langwierigen Verhandlungen nun von der FDP und einigen Wirtschaftsverbänden infrage gestellt. Dabei hatte sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für ein starkes EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass eine europaweite Regelung die Wahrung der Menschen- und Umweltrechte in globalen Wertschöpfungsketten verbessern würde und deutschen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen ermöglichen könnte. Weitere EU-Mitgliedstaaten haben bereits nationale Gesetze zur Regulierung von Lieferketten eingeführt oder planen dies. Sollte ausgerechnet Deutschland, das bereits ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz hat, sich bei der Entscheidung enthalten, wäre dies nur schwer nachvollziehbar. Eine Umfrage zeigt zudem, dass nur sieben Prozent der deutschen Unternehmen einer Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten ablehnend gegenüberstehen. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ab 2024 in Kraft tritt, verpflichtet große Unternehmen bereits zur einheitlichen Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte, sodass der zusätzliche Berichtsaufwand unter der Lieferkettenrichtlinie nicht übermäßig hoch sein wird.
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