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Handreichung für Hinweisgeberschutz in gemeinnützigen Einrichtungen
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt seit dem 2. Juli 2023 nun auch kleinere und mittlere Organisationen, einschließlich gemeinnütziger Einrichtungen, vor Repressalien gegenüber Whistleblowern und Hinweisgebern. Eine Handreichung der Rechtsanwaltskanzlei Leu erklärt praxisnah, wie das Gesetz umgesetzt werden kann. Schulungsangebote zum Thema werden von den Paritätischen Akademien angeboten. Erfahren Sie mehr.
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