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Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) – ab 2024 in Kraft
Das Soziale Entschädigungsrecht wird ab dem 1. Januar 2024 vollständig in Kraft treten und regelt die Fürsorge- und Einstandspflicht des Staates für Bürger, denen er Gefahren aussetzt. Es bietet Entschädigungsleistungen für verschiedenste Fälle, von Gewaltopfern bis hin zu Opfern staatlichen Unrechts in der DDR. Auch Kinder und Ausländer haben Anspruch auf Entschädigung. Besonders interessant ist die Berücksichtigung von Opfern psychischer Gewalttaten, die nun ebenfalls Leistungen beantragen können. Das neue Gesetz sorgt zudem für einen schnelleren Zugang zu Hilfe und bietet Unterstützung in Form von Krankenbehandlung, Krankengeld und Leistungen zur Teilhabe. Mit all diesen Neuregelungen wird die Wichtigkeit des Sozialen Entschädigungsrechts für die Gesellschaft deutlich.
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