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Steuerliche Vorteile: Fettabsaugung als absetzbare Kosten
Neustadt a. d. W. (ots) – Menschen, die an einer krankhaften Störung der Fettverteilung leiden, können ab sofort die Kosten für eine Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich in einem Urteil entschieden, dass die Kosten für eine Fettabsaugung rückwirkend ab dem Jahr 2016 steuerlich geltend gemacht werden können. […]
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