Einige Kfz-Versicherer erhöhen die Beiträge für ihre Bestandskunden um bis zu 30 Prozent. Sollten Sie von steigenden Preisen betroffen sein, dann haben Sie auch nach dem 30.11. die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
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Dieses Sonderkündigungsrecht Nach Preiserhöhungen gilt einen Monat, nachdem Sie Von Ihrer Versicherung über die Preiserhöhung informiert wurden. Sie müssen schriftlich kündigen und sich auf die Preiserhöhung beziehen. Andernfalls kann die Versicherung die Kündigung nach dem 30.11. ablehnen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig vom Grund der Preiserhöhung. Es gilt also auch, wenn die Preissteigerung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse begründet ist.
Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch – hier finden Sie günstigere Angebote
Lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Ihre Beitragsrechnung erst kurz vor oder bereits nach dem Wechselstichtag eingetroffen ist. Viele Versicherer versenden sie so spät, um Kündigungen abzuwenden.
Ein Wechsel lohnt sich. Neukunden werden mit günstigen Preisen von den Versicherungen regelrecht umgarnt. Der Kfz-Prämienindex zeigt, dass für Versicherungswechsler die Kfz-Haftpflichtprämie seit August 2011 um 29 Prozent gefallen ist.
Durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung profitieren Sie von attraktiven Neukundenangeboten
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