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Keine Zulassung für mutagene Pflanzen!

genmais

Nicht nur unter eingefleischten Ökos, allgemein steht eine große Mehrheit in Deutschland, jedoch nicht nur dort, Der Gentechnik skeptisch bis klar ablehnend gegenüber. Dennoch ist die Debatte darüber ein Dauerthema und wird wohl noch lange zu führen sein. Dies zeigt, wie mächtig die dahinter stehende Lobby ist. Im Gegensatz zur Züchtung werden bei der Gentechnik natürliche Grenzen überschritten. Beispielsweise werden Gene aus den Zellen anderer Organismen – anderer Pflanzen, Bakterien, Tiere – entnommen und in die Pflanzenzellen eingefügt. Auf diese Weise entstanden beispielsweise Maispflanzen, die ein ursprünglich von Bakterien stammendes Gift herstellen, das schädliche Insekten töten soll. In den vergangenen Jahren wurden neuartige Techniken zur genetischen Manipulation von Pflanzen und Tieren entwickelt, ohne daß die dadurch erzeugten Organismen womöglich als im rechtlichen Sinne “genetisch verändert“ gelten müssen, was vermutlich das Ziel der Urheber ist. Die diesbezügliche Einstufung ist allerdings von Relevanz, ob Pflanzen das Gentechnik-Zulassungsverfahren durchlaufen und als solche gekennzeichnet werden müssen. Die gezielte Erzeugung von Mutationen im Erbgut (Mutagenese) ist eine dieser Techniken, die die Integrität der Zelle beeinträchtigen. Laut der Molekularbiologin Ricarda Steinbrecher von der nicht-kommerziellen Forschungsorganisation Econexus weisen die neuen Techniken ein „eigenes Set an Risiken und Unsicherheiten“, die teilweise noch zu den Bedenken gegenüber „alten Gentechniken“ hinzukämen.

Ein französisches Gericht forderte unlängst den EuGH auf, den Status einer Variante der klassischen Mutagenese zu prüfen und in diesem Zusammenhang auch eine Einschätzung zu den neuen Gentechnik-Verfahren abzugeben. Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs äußerte vor Kurzem interessanterweise, dass man neuartige Gentechnikverfahren wie Crispr-Cas nicht mit klassischer Züchtung gleichsetzen kann und stellte darüber hinaus klar, dass für die Bewertung der Prozess bedeutsam ist und nicht die Frage, ob am Ende manipuliertes Erbgut im Produkt nachgewiesen werden kann. Als Gentechnik gelten solche Methoden also nur, wenn sie fremde Gene ins Erbgut von Tieren oder Pflanzen einschleusen. Führen sie hingegen zu Mutationen, die das bestehende Erbgut variieren, dann sind sie es gemäß dieser Rechtsauffassung nicht. Das endgültige Urteil des EuGHs wird im April erwartet. Überwiegend schließen sich die Richter der Meinung des Generalanwalts an. Monsanto und DuPont beabsichtigen bis 2021 mit CRISPR-Cas editierte Kulturpflanzen auf den Markt zu bringen. Gentech-Pflanzen sind aus der Natur nicht rückholbar, weshalb solche nach Ansicht von „Umwelt & Aktiv“ weder auf den Acker noch in den Handel gehören., sprich keine nationale Zulassung solcher Verfahren und daraus entstandener Organismen erfolgen darf!

Ihr

Gerhard Keil

Bildquelle: 726757_web_r_b_by_guenther-gumhold_pixelio-de



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