Von den “Qualitätsmedien” praktisch nicht beachtet, hat das Bundesgericht dem Patienten das Recht auf Wahrung seiner Geheimnisse entzogen. (BGE 2c_658/2018) Das Arztgeheimnis gehört nicht mehr dem Patienten, sondern den Behörden – ein Schritt in Richtung Totalitarismus. Der Inhalt von Patientenakten untersteht dem Arztgeheimnis. Das bedeutet, dass die Angaben zu Gesundheit und Krankheit, die dem Arzt […]
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