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Artikel 12 in Aktion: Ein Bild von Privatsphäre, Ehre und Einigkeit

Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, angenommen von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, spielt eine wesentliche Rolle im internationalen Menschenrechtsrecht. Er schützt die Privatsphäre und die Ehre der Einzelpersonen und setzt Grenzen für willkürliche Eingriffe durch den Staat oder andere Akteure.

Der vollständige Wortlaut von Artikel 12 lautet:

„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Angriffe.“

Dieser Artikel unterstreicht vier Hauptaspekte:

  1. Schutz der Privatsphäre: Jeder hat das Recht auf Schutz seiner privaten Sphäre, einschließlich des Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation. Dies bedeutet, dass Eingriffe von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren in diese Bereiche nur unter strengen, gesetzlich vorgesehenen Bedingungen und Verfahren erfolgen dürfen.
  2. Schutz vor willkürlichen Eingriffen: Der Artikel stellt klar, dass Eingriffe in die genannten Bereiche nicht willkürlich erfolgen dürfen. Das bedeutet, sie müssen auf Gesetzen basieren, einem legitimen Ziel dienen und verhältnismäßig sein.
  3. Schutz der Ehre und des Rufs: Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz seiner Ehre und seines Rufs. Dies beinhaltet den Schutz vor Verleumdung, Beleidigung oder anderen Formen des Angriffs auf den persönlichen Ruf.
  4. Rechtlicher Schutz: Artikel 12 betont auch das Recht auf Zugang zu rechtlichen Mitteln, um sich gegen Verletzungen dieser Rechte zu wehren. Das bedeutet, dass Staaten sicherstellen müssen, dass effektive rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahren existieren, um den Schutz dieser Rechte zu gewährleisten und Opfern von Verletzungen eine Wiedergutmachung zu ermöglichen.

Die Bedeutung von Artikel 12 erstreckt sich weit über den Text hinaus. In der Praxis dient er als Grundlage für die Gesetzgebung und Rechtsprechung in vielen Ländern, um die Privatsphäre und Ehre der Bürger zu schützen. Mit der zunehmenden Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen für die Privatsphäre hat Artikel 12 an Bedeutung gewonnen, da er einen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit persönlichen Daten und den Schutz vor Überwachung bietet.

Zusammenfassend bildet Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein fundamentales Element im Schutz der individuellen Freiheiten und der Würde. Er fordert Staaten auf, die Privatsphäre zu schützen, willkürliche Eingriffe zu verhindern und den Zugang zu rechtlichen Mitteln zu gewährleisten, um die Rechte des Einzelnen zu sichern.

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