Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

KEIN “STOFF” FÜR JUGENDLICHE

DER STAAT UND SEINE “DOPPELMORAL“ BEI SUCHTMITTELN

Immer wieder weisen verschiedenste Stellen darauf hin, dass Der Konsum Von Alkohol und Zigaretten durch Jugendliche eine tickende Zeitbombe darstellt. Umso befremdlicher ist das zögerliche Einschreiten der staatlichen Stellen, um diese Zeitbombe zu entschärfen bzw. unsere Jugend zu schützen. Sieht man sich aber die nebenstehende Grafik an, wird klar woran das liegt. Der Staat lukriert aus dem Verkauf von Alkohol und Zigaretten riesige Geldbeträge und wendet für die dadurch entstehenden Folgeschäden lediglich einen Bruchteil der Einnahmen auf.

Der Staat macht also ein gutes Geschäft !

8.000 Alkohol-Todesopfer pro Jahr

1,2 Millionen Österreicher sind alkoholgefährdet, 8.000 Menschen sterben hierzulande jedes Jahr an den Folgen des Alkoholkonsums. Bei Jugendlichen, die zu viel über den Durst trinken, liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld.

Jugendliche im Rausch

Das  Anton-Proksch-Institut sagt dazu in seiner Studie: Ein Drittel der 15-jährigen Mädchen und fast die Hälfte der gleichaltrigen Burschen in Österreich haben bereits mehrma­lige Rauscherfahrungen hinter sich. Auch 13-Jährige haben bereits wiederholt Alkoholräusche erlebt. Und zwar neun Prozent der Mädchen und 16 Prozent der Burschen.

Dabei handelt es sich meist um Wochenendräusche. Drei Prozent der 16-Jährigen haben aber bereits Trinkgewohnhei­ten, die über der Gefährdungsgrenze liegen. Auch andere Drogen sind verbreitet. Mehr als ein Drittel der Jugendlichen hat Erfahrungen mit der illegalen Alltagsdroge Cannabis und sechs Prozent haben irgendwann einmal XTC konsumiert.

4.000 mal Diagnose Lungenkarzinom pro Jahr

“Jährlich werden weltweit fast 1,6 Millionen Lungenkrebs-Diagnosen gestellt. 85 Prozent der Betroffenen sterben letztlich an dieser Erkrankung”, warnte der Wie­ner Onkologe Robert Pirker (MedUni Wien/AKH) beim dritten Workshop der Zentraleuropäischen Initiative gegen Lungen­krebs in Wien. 30 Prozent der Krebsfälle sind durch Tabakkon­sum bedingt. 4.000 Menschen sterben weltweit täglich an einem Lungenkarzinom. In Österreich wird die Diagnose Lungenkarzinom jährlich rund 4.000 Mal gestellt. Nur 15 Prozent der Patienten können geheilt werden. Lungen­krebs ist neben vielen anderen Krebsarten und den durch das Rauchen geförderten Herz-Kreislauf-Erkrankungen zumeist eine fatale Folge des Tabakkonsums.

So viele Österreicher rauchen

35 Prozent der Österreicher bezeichnen sich als Raucher, 65 Prozent als Nichtraucher. Insgesamt 63 Prozent sind für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie.

Bald Zigarettenkauf erst ab 18?

Die österreichische Initiative “Don’t Smoke” fordert vehement ein Zurückdrängen des Rauchens in Österreich. Hellmut Samonigg, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie und führender Vertreter der Initiative, sagte dazu vor kurzem: “Solange das (Rauchverbot in der Gastronomie; Anm.) nicht im Parlament durch ist, werden wir Druck machen. (…) Wir werden nicht nachlassen.” Die Anhebung der Altersgrenze (für Zigarettenkauf auf 18 Jahre; Anm.) müsse genauso kommen, wie eine Steuererhö­hung auf Zigaretten. Es gehe schließlich um ein ganzes Maßnahmen­paket.

WARTEN BIS BUND UND LÄNDER WIRKLICH HANDELN ?

Es ist also dringend an der Zeit, dass sich die Bevölkerung nicht länger durch staatliche Ankündigungen und Alibi Hand­lung hinhalten läßt, sondern selbst die Initiative zum effekti­ven Schutz unserer Jugend ergreift.

Alkoholprävention am Beispiel LIDL ÖSTERREICH

Mit gutem Beispiel geht der heimische Lebensmittelhändler Lidl voran. Das Unternehmen läßt durch Mystery Shopper regelmäßig prüfen, ob in den aktuell 203 Filialen die internen Richtlinien zum Jugendschutz (striktes Verbot von Alkoholverkauf an Jugendliche) auch umgesetzt werden.

Die Testkäufe werden von SURVEY & CONTROL in der Form durchgeführt, dass jugendliche Testkunden versuchen (natürlich in passiver Begleitung eines Erwachsenen) Alkoholika zu kaufen.

Jugendschutz hat bei Lidl Österreich besonderen Stellenwert. Um sich hier ständig zu verbessern werden verschiedene Instrumente eingesetzt. Dazu gehören ein aktives Kassensystem (der Mitarbeiter wird schon beim Kassieren auf den Alkoholkauf hingewiesen), umfassende laufende Mitarbeiterschulungen und eben eine lückenlose Kontrolle mittels Testkäufen.

Besonders erwähnenswert ist dabei das Projekt „Echt 21?“, das die Mitarbeiter dabei unterstützen soll, die Richtlinien umzusetzen. Vereinfacht gesagt, soll bei allen Kunden, die jünger als 21 Jahre aussehen, nach dem Ausweis gefragt werden. Und zwar unabhängig davon ob der Alkohol, der gekauft wird, schon ab 16 Jahren erhältlich ist.

Tabakprävention am Beispiel MONOPOLVERWALTUNG

Die Monopolverwaltung GmbH, welche derzeit rund 2.600 Lizenznehmer betreut, läßt in den Verkaufsstellen ebenfalls (anlassbezogen, nach Häufung von Beschwerden) Testkäufe durch Jugendliche (in Begleitung) durchführen.

Das führt dazu, dass jährlich rund 30% der Verkaufsstellen überprüft werden. Wird in einer Verkaufsstelle an einen Jugendlichen Tabak (sprich Zigaretten) verkauft, werden über den Lizenznehmer Geldstrafen (prozentueller Anteil am Monatsumsatz) verhängt.

WIR ALLE MÜSSEN RASCH GEMEINSAM HANDELN

Aber erst wenn alle Handelsunternehmen (sprich jeder Betreiber einer Verkaufsstelle) und vor allem der Bund und die Länder die Notwendigkeit einer lückenlosen Kontrolle aller Verkaufsstel­len durch regelmäßige Testkäufe erkannt haben und effektiv handeln, wird Jugendschutz keine leere Worthülse sein. Schon die unterschiedlichen Regelungen in den 9 Bundeslän­dern zeigen, wie dringend notwendig eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen wären.

AKTUELLE JUGENDSCHUTZBESTIMMUNGEN (www.help.gv.at)

Burgenland

  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahrist in der Öffentlichkeit der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten.
  • Es ist verboten, jungen Menschenbis zum vollendeten 16. Lebensjahralkoholische Getränke und Tabak anzubieten und an sie abzugeben.
  • Ausnahme: Der Erwerb oder Besitz ist nicht illegal, wenn er die Konsequenz eines behördlich erlaubten Testkaufs ist.

Kärnten

  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahrist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten.
  • Jugendlicheab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen gebrannte alkoholische Getränke (Spirituosen) sowie Mischgetränke, die Spirituosen enthalten, nicht erwerben, besitzen oder konsumieren, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden.
  • Jugendlicheab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke nur bis zu einer Menge konsumieren, dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 Promille beträgt.

 Niederösterreich

  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahrist in der Öffentlichkeit der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken (auch Mischgetränken und Alkopops) sowie Tabakwaren verboten.
  • Es ist verboten, alkoholische Getränke und Tabak jungen Menschenbis zum vollendeten 16. Lebensjahr in der Öffentlichkeit anzubieten oder sie an sie abzugeben.

Steiermark

  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahrist der Konsum, Erwerb und Besitz von Tabakwaren und alkoholischen Getränken verboten.
  • Jugendlichenab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Konsum, Erwerb und Besitz von Getränken mit gebranntem Alkohol, sowie von spirituosenhältigen Mischgetränken (z.B. Alkopops) verboten.
  • Es ist verboten, Alkohol und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, an diese abzugeben. Verstöße können von der Polizei von Jugendschutz-Aufsichtsorganen vor Ort mit Organstrafverfügung bestraft werden.

Oberösterreich

  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahrist der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten.
  • NEU!Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und Konsum von Wasserpfeifen (Shisha), E-Shishas und E-Zigaretten und den dafür notwendigen Tabaken, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung Verdampfung verboten.
  • Jugendlichenab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Erwerb und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver-, pastenförmigen oder anderen Trägerstoff gebunden werden (z.B. Trockenalkohol).
  • Es ist verboten, Alkohol und Tabakwaren, die Jugendliche nicht erwerben und konsumieren dürfen, an diese abzugeben.
  • Ausgenommen vom Verbot des Erwerbs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sind Jugendliche in Erfüllung der Aufgaben ihrer beruflichen Ausbildung oder Beschäftigung.

Salzburg

  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahrist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren verboten.
  • NEU!Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Wasserpfeifentabak sowie von Stoffen, die als Tabakersatz oder -zusatz dem Rauchen von Wasserpfeifen oder elektrischen Zigaretten dienen, verboten.
  • Jugendlichenab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken und Mischgetränken (z.B. Alkopops) verboten, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind oder selbst hergestellt werden. Sonstige alkoholische Getränke dürfen von Jugendlichen nur insoweit konsumiert werden, als durch den Konsum nicht offenkundig ein Rauschzustand hervorgerufen oder verstärkt wird. Diese Verbote gelten auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver- oder pastenförmigen Trägerstoff gebunden werden (z.B. Trockenalkohol).
  • Es ist verboten, alkoholische Getränke und Tabakwaren, die Kinder und Jugendliche nicht konsumieren dürfen, an diese abzugehen.

Tirol

  • Kinder und Jugendlichebis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.
  • Jugendlicheab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen gebrannte alkoholische Getränke und Mischungen, die gebrannte alkoholische Getränke enthalten, unabhängig davon, ob sie vorgefertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden, nicht erwerben oder konsumieren.
  • An Kinder und Jugendliche dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die sie nicht konsumieren dürfen, nicht weitergegeben werden. Von einem Verbot der Weitergabe sind auch Zubereitungen betroffen, die der Herstellung alkoholischer Getränke dienen, wieB. Pulver, Tabletten, Kapseln, Konzentrate etc.

Vorarlberg

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht erwerben, besitzen oder konsumieren.
  • Jugendlichen ab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahrist in der Öffentlichkeit der Erwerb, der Besitz und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken sowie Mischgetränken, die solche enthalten, verboten.
  • Es ist verboten, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Alkohol und Tabakwaren anzubieten, weiterzugeben oder zu überlassen. Darüber hinaus ist es verboten, Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Alkohol anzubieten, weiterzugeben oder zu überlassen, sofern die Jugendlichen bereits offensichtlich alkoholisiert sind oder es sich um gebrannte alkoholische Getränke oder solche enthaltende Mischgetränke handelt.

Wien

  • Bis zum vollendeten 18. Lebensjahrist der Konsum von Alkohol und Tabakwaren in Schulen verboten.
  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahrist in der Öffentlichkeit der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabak verboten.
  • An junge Menschen bis zum vollendeten 16. Lebensjahrdürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht abgegeben werden.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben kontaktieren Sie uns einfach über www.surveycontrol.at

Wir stehen Ihnen auch zu diesen Themen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen: http://www.surveycontrol.at




This post first appeared on KUNDENBEGEISTERUNG 2.0 | Zufriedene Kunden Sind Der Anfang Vom Untergang, please read the originial post: here

Share the post

KEIN “STOFF” FÜR JUGENDLICHE

×

Subscribe to Kundenbegeisterung 2.0 | Zufriedene Kunden Sind Der Anfang Vom Untergang

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×