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Thüringen: Innenminister begrüßt Verbot der Gruppierung Artgemeinschaft

Am Mittwoch haben die Behörden in zwölf Bundesländern 26 Wohnungen von 39 mutmaßlichen Mitgliedern sowie Vereinsräume der Gruppierung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ durchsucht und dabei Vereinsmaterialien und Waffen beschlagnahmt. Hintergrund ist das heutige Verbot des sektenartigen Vereins durch das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI). Auch die Teilorganisationen „Gefährtschaften“, „Gilden“, Freundeskreise“ und „Familienwerk e. V.“ Wurden verboten.

In Thüringen hat die Polizei zwei Objekte in Probstzella und Ilfeld durchsucht. Dabei wurden u. a. Speere, Wurfäxte, Symbole, Vortragsutensilien, Bücher und Speichermedien beschlagnahmt. Im Landkreis Gotha wurden außerdem Waffen und Munition sichergestellt.

Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Georg Maier, begrüßte das Verbot und die Polizeiaktionen. „Innerhalb einer Woche ist das ein weiterer Schlag Gegen die rechte Szene in Deutschland. Das zeigt, wie handlungsfähig der Rechtsstaat ist. Die Artgemeinschaft erfüllte bisher eine wichtige Scharnierfunktion zwischen den verschiedenen Strömungen der extremen Rechten und gefährdete damit die freiheitlich demokratische Grundordnung in besonderem Maße“, sagte er. 

Hintergrund-Informationen des BMI zur „Artgemeinschaft“:

Die „Artgemeinschaft“ ist eine neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung mit rund 150 Mitgliedern. Sie richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere aufgrund antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

Die „Artgemeinschaft“ verbreitete unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel war die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der „Rasse“ gleichzusetzen ist. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins zudem weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf. So gab der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“, um das der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden dagegen herabgewürdigt.

Zweck der nun verbotenen Vereinigung war es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgte insbesondere durch die Weitergabe ihrer Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger, zum Teil aus der NS-Zeit stammender und nur minimal abgewandelter Literatur. Durch das Betreiben eines vereinseigenen „Buch-dienstes“, einer Webseite und von Präsenzen in sozialen Medien wurden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert, radikalisiert und auch geworben.

Die „Artgemeinschaft“ bildete auch die ideologische Grundlage weiterer rechtsextremer Organisationen wie der „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ und der „Heimattreuen Deutschen Jugend e.V.“, die bereits vom Bundesinnenministerium verboten wurden und deren ehemalige Mitglieder daraufhin zum Teil in der „Artgemeinschaft“ aktiv geworden sind.

Das heutige Vereinsverbot untersagt jede Fortführung der Vereinsaktivität durch die bisherigen Mitglieder und jede Aktivität Dritter zugunsten des verbotenen Vereins. Verstöße hiergegen sind Straftaten nach § 20 Vereins-gesetz (bis zur Bestandskraft des Verbots) bzw. nach § 85 Strafgesetzbuch (ab Bestandskraft des Verbots).

Quelle



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