Vollzug des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz – VersammlG) Sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung
Auf Grundlage des § 15 Abs. 1 VersammlG erlässt die Stadt Jena folgende Allgemeinverfügung:
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1. Am 12. September 2017 sind in der Zeit von 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Bereich der Aufzugsstrecke „AfD“ (Holzmarkt – Löbdergraben – Paradiesstraße – Grietgasse – Holzmarkt) öffentliche Versammlungen und Aufzüge untersagt. Die genauen Grenzen Des Bereichs sind der Anlage zu entnehmen. Die Aufzugsstrecke „AfD“ ist schwarz gekennzeichnet. Die Grenzen des freizuhaltenden Sicherheitsbereichs zur [...]
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