Das Insolvenzverfahren gegen die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha RVG läuft vorerst Weiter. Das Landgericht Erfurt hat die Beschwerde des Gothaer Busunternehmers Wolfgang Steinbrück gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus formalen Gründen zurückgewiesen. Steinbrück als Gläubiger habe kein Beschwerderecht, sagte ein Gerichtssprecher MDR THÜRINGEN. Darüber hinaus seien Fristen nicht eingehalten worden.
Steinbrücks Anwalt Manfred Kupfrian sagte, er sei von dieser Entscheidung nicht überrascht. Laut Kupfrian ist in der Insolvenzordnung der Fall nicht vorgesehen, dass ein Schuldner eine Gesellschaft in die Pleite schickt, um [...]
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