Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der Beitrag Bankenpleite:North Channel Bank GmbH & Co. KG erschien zuerst auf Diebewertung Österreich.