Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

Handelsplattform jointbid.com: BaFin ermittelt gegen die Jointbid

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Jointbid keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der von der Jointbid betriebenen Website jointbid.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Der Beitrag Handelsplattform jointbid.com: BaFin ermittelt gegen die Jointbid erschien zuerst auf Diebewertung Österreich.



This post first appeared on DiebeWertung.at, please read the originial post: here

Share the post

Handelsplattform jointbid.com: BaFin ermittelt gegen die Jointbid

×

Subscribe to Diebewertung.at

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×