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Ro­te Lis­te ge­schütz­ter Kul­tur­gü­ter in der Ukrai­ne

Insbesondere in Kriegs- und Krisenregionen sind Kulturgüter Durch Diebstahl und Plünderung bedroht. Geraubte Kulturgegenstände werden dann oftmals in andere Regionen der Welt geschmuggelt und gelangen dort in den Illegalen Handel.

Das International Council of Museums (ICOM), eine 1946 in Kooperation mit der UNESCO gegründete internationale nichtstaatliche Organisation für Museen, hat eine „Rote Liste“ ukrainischer Kulturgüter veröffentlicht, die in Folge der russischen Invasion aktuell besonders durch Diebstahl und illegalen Handel bedroht sind.

Diese Liste umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Objektkategorien u.a. aus Archäologie, Kunst, Numismatik und Literatur. Für jede Kategorie sind Beispiele in der Roten Liste abgebildet. Sie richtet sich insbesondere an Museen, Auktionshäuser sowie Kunsthändler und -sammler, die mit solchen möglicherweise gestohlenen oder geplünderten Gegenständen in Berührung kommen könnten.

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei auch für Eigentumskriminalität zuständig, worunter auch der illegale Handel mit gestohlenen Kunstwerken und Kulturgut fällt. Daher weist das BKA auf die aktuelle Veröffentlichung hin und bittet: Sollten Ihnen solche oder ähnliche Kulturgüter angeboten werden oder Sie andere Hinweise in diesem Kontext geben können, wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle.

Die Rote Liste ist an diese Meldung angefügt. Die Liste und weitere Informationen finden Sie auf der Website des ICOM (http://icom.museum).

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