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Raphaela Scharf verliert drittes Gerichtsverfahren gegen Mediengruppe ÖSTERREICH in Serie


Erneut Gegendarstellung abgewiesen – Scharf gerät in gerichtlicher Auseinandersetzung gegen ÖSTERREICH-Herausgeber Wolfgang Fellner immer mehr in Defensive

Wien (OTS) Raphaela Scharf kommt in ihrer gerichtlichen Auseinandersetzung mit ÖSTERREICH-Herausgeber Wolfgang Fellner immer mehr in die Defensive.

Die Krone-TV-Moderatorin verlor heute schon das dritte Gerichtsverfahren in Serie binnen nur einer Woche – nicht rechtskräftig – gegen die Mediengruppe ÖSTERREICH.

Wieder ging es um eine Gegendarstellung, mit der Scharf und ihr Anwalt Rami die Berichterstattung der Mediengruppe ÖSTERREICH -diesmal in einer OTS-Aussendung der APA – korrigieren wollten.

Die Mediengruppe ÖSTERREICH hatte in einer OTS-Aussendung den bisher letzten Prozess-Tag in der Klage von Wolfgang Fellner gegen Scharf vor dem Arbeitsgericht, wonach es Raphaela Scharf untersagt werden soll, weiter zu behaupten, Wolfgang Fellner habe sie am “Po begrapscht” und dadurch sexuell belästigt, so zusammengefasst: Alle vier AugenzeugInnen des Foto-Shootings hätten eindeutig ausgesagt, dass sie während des gesamten Shootings keinerlei Berührung und schon gar keine sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner an Frau Scharf gesehen haben und es diese Belästigung deshalb in ihren Augen nicht gegeben hat.

Rami und Scharf wollten in der Gegendarstellung die Zeugen-Aussagen dahingehend korrigieren, dass die AugenzeugInnen zwar keine Berührung gesehen hätten, aber nicht sagen könnten, ob es jemals eine gegeben hätte. Richter Daniel Potmesil wies diese eigenartige Form der Gegendarstellung ab. Nur die Zeugen selbst könnten ihre Aussagen korrigieren. Eine Gegendarstellung dürfe nicht in die Rechte Dritter eingreifen.

Auch die zweite Richtigstellung in dieser Gegendarstellung wurde vom Richter abgewiesen. Hier wollten Scharf und Rami korrigieren, dass Wolfgang Fellner im Prozess die Erklärungen ALLER Chefredakteure und Geschäftsführer der Mediengruppe ÖSTERREICH vorgelegt habe, wonach es keine einzige Beschwerde gegen ihn wegen sexueller Belästigung gegeben hat. Die 13 vorgelegten Chefredakteure und Geschäftsführer seien, behaupteten Rami und Scharf ohne nähere konkrete Angaben, nicht alle. Auch hier könne nur Fellner selbst seine Aussage korrigieren, entschied Richter Potmesil und wies die Gegendarstellung ab.

Raphaela Scharf hat mit ihrem Anwalt, dem höchst umstrittenen Verfassungsrichter Michael Rami, damit alleine in dieser Woche bereits drei Gerichtsverfahren bei drei verschiedenen Richtern gegen die Mediengruppe ÖSTERREICH – nicht rechtskräftig – verloren. Raphaela Scharf ist bereits in der Unterlassungs-Klage von Wolfgang Fellner, wonach sie nicht mehr behaupten darf, er hätte sie am Po begrapscht und dadurch sexuell belästigt, enorm unter Druck, weil ALLE vier AugenzeugInnen gegen sie ausgesagt haben. Jetzt verliert sie auch die von ihrem Anwalt offenbar aus Verzweiflung eingebrachten Gegendarstellungen serienweise.

Rückfragen & Kontakt:

ÖSTERREICH, Chefredaktion
(01) 588 11 / 1010
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