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Sozialausschuss macht Weg frei für Novelle zumArbeitskräfteüberlassungsgesetz


Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds wird dauerhaft gesenkt

Wien (PK) Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für eine Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz frei gemacht. Neben ÖVP und FPÖ stimmten auch die NEOS für den von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzentwurf, der darauf abzielt, den von Leiharbeitsfirmen zu leistenden Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35% zu belassen und nicht wie vorgesehen ab April 2019 auf 0,5% und ab April 2021 auf 0,8% zu erhöhen. Trotz der im Jahr 2017 beschlossenen befristeten Beitragssenkung weise der Fonds eine ausgeglichene Gebarung auf und habe hohe Rücklagen gebildet, begründen die Abgeordneten diese Entscheidung. Kritik kommt allerdings von der SPÖ, ihr zufolge wird mit der Novelle der Weg der Sozialpartnerschaft verlassen.

Neuerlich vom Ausschuss vertagt wurde hingegen ein Antrag der SPÖ auf Änderung des Mutterschutzgesetzes. ÖVP und FPÖ sehen die Sozialpartner in Bezug auf die bessere Anrechnung Von Karenzzeiten auf gutem Weg und wollen weitere Kollektivvertragsverhandlungen abwarten.

SPÖ will Zahl der Leiharbeitskräfte pro Betrieb auf 10% beschränken

Was die Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ( 535/A ) betrifft, machte Tanja Graf (ÖVP) geltend, dass sechs Jahre nach Einrichtung des Sozial- und Weiterbildungsfonds nun ausreichende Erfahrungswerte vorliegen, um den Mittelbedarf einschätzen zu können. Schließlich gebe es nur für diese Branche eine entsprechende Einrichtung. Angesichts der ausgeglichenen Gebarung und der gebildeten Rücklagen von mehr als 26 Mio. € sieht Graf keine Notwendigkeit, die Beitragssätze wieder auf 0,8% anzuheben.

Die SPÖ zeigte für die Gesetzesinitiative jedoch kein Verständnis. Man verlasse mit der Novelle den Weg der Sozialpartnerschaft, kritisierten Markus Vogl und Josef Muchitsch. Schließlich sei vereinbart gewesen, ergänzend zur Beitragssenkung eine Arbeitsstiftung für arbeitslos gewordene LeiharbeiterInnen einzurichten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, durch Höherqualifizierung und Weiterbildung wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Diese Stiftung gebe es aber nach wie vor nicht. Die SPÖ plädierte außerdem dafür, die Anzahl der Leiharbeitskräfte in Unternehmen auf maximal 10% der jeweiligen Belegschaft zu beschränken und den überlassenen Arbeitskräften nach 18 Monaten Beschäftigung bei ein und demselben Betrieb einen Anspruch auf Übernahme in die Stammbelegschaft einzuräumen. Sie konnte sich mit einem vorgelegten Abänderungsantrag aber nicht durchsetzen.

Kritik an der Beitragssenkung kam auch von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT). Die Höhe der Rücklage sei nicht überbordend, zudem brauche es Reserven für den Fall, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich wieder steige. Schließlich seien Leiharbeitskräfte in einem solchen Fall meist besonders betroffen. Diese Argumentation ist für ÖVP-Abgeordnete Graf allerdings nicht schlüssig, da die Mittel aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds ihr zufolge ausschließlich für Stehzeiten von ZeitarbeiterInnen gedacht sind und nicht arbeitslosen ehemaligen ZeitarbeiterInnen zugutekommen.

Seitens der NEOS stellte Gerald Loacker die Sinnhaftigkeit des Sozial- und Weiterbildungsfonds generell in Frage. Dieser habe sich zu einer “Sparbüchse” entwickelt, in dem Lohnnebenkosten gebunkert würden, meinte er. Den Zweck, Unternehmen bei der Aus- und Weiterbildung von LeiharbeiterInnen zu unterstützen, verfehle er jedenfalls.

Laut Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ist die vereinbarte Evaluierung des Fonds gerade im Laufen. Sie erwartet noch im ersten Quartal 2019 einen Bericht.

Bessere Anrechnung von Karenzzeiten: ÖVP und FPÖ setzen weiter auf Sozialpartner

Unterschiedliche Standpunkte wurden im Ausschuss auch in Bezug auf die Forderung nach einer Besseren Anrechnung Von Karenzzeiten für alle Beschäftigten vertreten. Konkret geht es darum, bis zu 24 Monate Elternkarenz bei Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlungen zu berücksichtigen. Die Koalitionsparteien haben den Sozialpartnern im Herbst mit einer Entschließung die Rute ins Fenster gestellt und eine gesetzliche Regelung angekündigt, sollte es bis Jahresende 2018 keine lückenlose Umsetzung in den Kollektivverträgen geben. Nun wollen ÖVP und FPÖ allerdings noch weitere Kollektivvertragsverhandlungen abwarten, was bei SPÖ und JETZT jedoch auf Empörung stößt. Sie halten eine gesetzliche Regelung für unumgänglich. Ein Antrag der SPÖ auf Änderung des Mutterschutzgesetzes ( 338/A ) wurde allerdings neuerlich vertagt.

Norbert Sieber (ÖVP) und sein Fraktionskollege Ernst Gödl betonten in der Debatte, dass die Forderung nach einer besseren Anrechnung von Karenzzeiten bei sämtlichen Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst berücksichtigt wurde. Da nicht alle Verhandlungen im Herbst stattfinden, brauche man aber bis ins neue Jahr hinein, um alle Kollektivverträge entsprechend zu adaptieren, sagte Gödl. Aus Respekt vor den Kollektivvertragspartnern solle man diese Verhandlungen daher abwarten. Dem schloss sich auch Petra Wagner (FPÖ) an.

Die SPÖ hat für eine weitere Verzögerung der Umsetzung des Anliegens allerdings kein Verständnis. Es stimme auch nicht, dass alle bisherigen Kollektivvertragsverhandlungen ein positives Ergebnis brachten, sagte Sozialsprecher Josef Muchitsch und nannte als Beispiel das Rauchfangkehrergewerbe. Er und seine Fraktionskollegin Gabriele Heinisch-Hosek machten überdies darauf aufmerksam, dass es in manchen Branchen keine Kollektivverträge gibt. Sie pochten daher auf eine gesetzliche Regelung.

Auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) erinnerte an die vom Nationalrat gefasste Entschließung, der sie nur zugestimmt habe, weil die Koalitionsparteien eine gesetzliche Änderung zugesagt haben, sollten die herbstlichen Kollektivvertragsverhandlungen kein entsprechendes Ergebnis bringen. Umso empörter ist sie nun darüber, dass nach wie vor keine Gesetzesvorlage am Tisch liegt. Welchen Wert hätten die Beschlüsse des Parlaments, wenn man sich auf sie nicht verlassen könne, fragte sie. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hielt dazu fest, dass ihr noch nicht alle im Herbst verhandelten Kollektivverträge vorliegen und das Ministerium diese daher auch noch nicht evaluieren konnte. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs

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