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Tiroler Tageszeitung, Ausgabe vom 22. Jänner 2019; Leitartikel von Wolfgang Sablatnig: "Zeit zum Nachbessern"


Innsbruck (OTS) Das Parteiengesetz 2012 war eine Antwort auf Skandale und brachte mehr Transparenz in der Politikfinanzierung. Nun wäre es angebracht, aus den Erfahrungen zu lernen und Schwachstellen des Gesetzes zu beseitigen.

Geld oder Beifall: Aus Sicht der politischen Parteien und der Politiker ist die gesetzliche Logik von Parteienförderung und Politikergehältern bestechend. Beide werden Jahr für Jahr automatisch erhöht – oder „angepasst“, wie es offiziell heißt. Die Parteien können auf dieses Plus aber auch verzichten. Dafür ist ein eigenes Gesetz nötig. Parteien und Politiker bekommen dann zwar nicht mehr Geld, dürfen aber auf Beifall am Boulevard und am Stammtisch hoffen. Ganz anders ist die Logik bei Pflegegeld und Familienbeihilfe – und auch beim neuen „Familienbonus plus“, den die türkis-blaue Koalition zuletzt so intensiv beworben hat: Im Gesetz stehen Fixbeträge; eine jährliche Erhöhung ist nicht vorgesehen. Das ist eine schlechte Nachricht für die Bezieher. Aber es freut den Finanzminister, der kein Plus budgetieren muss. Und es freut Politiker und Parteien, die sich für eine Erhöhung – wenn sie dann doch einmal stattfindet – den Beifall der Öffentlichkeit abholen können.
Die Frage der Parteienförderung und ihrer Erhöhung ist eine der Schwachstellen des Parteiengesetzes – aber nicht die einzige. Ein anderes Problem sind die Rechenschaftsberichte der Parteien. Der Rechnungshof muss diese entgegennehmen und veröffentlichen. Inhaltlich prüfen darf er nicht, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker bedauert. Auch Krakers Vorgänger Josef Moser wünschte sich Nachbesserungen. Vielleicht kann er sie als Reformminister im Team von Sebas­tian Kurz ja doch noch liefern.
Nächstes Problem, die Begrenzung der Wahlkampfkosten: Sieben Millionen Euro für bundesweite Wahlen sollen genug sein. Die Sanktionen für Überschreitungen schrecken offenbar aber nicht ab, wie 2013 das Team Stronach und 2017 die FPÖ und vor allem die ÖVP bewiesen haben. Außerdem steht der Verdacht im Raum, dass mit Hilfe befreundeter Vereine eine Umgehung der Obergrenze möglich ist – betroffen wäre möglicherweise die SPÖ.
Das Parteiengesetz war 2012 ein Schritt zu mehr Transparenz in der Politikfinanzierung, angetrieben durch Skandale und Fehlentwicklungen. Nun wäre es an der Zeit, die Erfahrungen in aller Ruhe zu bewerten und in eine Weiterentwicklung einfließen zu lassen. Im Jargon der Reformer heißt dieser Prozess „Evaluierung“ – und dem sollte sich auch die selbst ernannte türkis-blaue „Reformkoalition“ nicht verweigern, statt auf den nächsten Skandal zu warten und dann unter Druck nachschärfen zu müssen.

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0512 5354 5101
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