Diesmal Wurde am Landgericht Saarbrücken mal Wieder Ein Urteil gefällt, das einem die Haare zu Berge stehen läßt! Ein Registrar wurde zur diconction einer Domain auf Grund deren Inhalte (Bit-Torrend) verurteilt Urteil vom 15. Januar 2014 (Az. 7 O 82/13). Hier Wird Recht geschaffen, das es für jeden Registrar nur extrem teuer macht seine Dienste anzubieten. Wenn man sich überlegt die Haftungsrisiken und der daraus resultierende Aufwand an Personal wird Hosting zu einem nicht bezahlbaren Gut machen. Man kann nur hoffen das der Registrar vor den BGH geht, hier wird in diesem Urteil versucht, geltede Haftungsprivilegien abzuschaffen!
Related Articles
Original post blogged on b2evolution.
This post first appeared on Phrixos-IT SEO Hard- Software PC-Probleme Interne, please read the originial post: here