Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung, die sich aus Mitgliedern der Belegschaft zusammensetzt. In großen, international tätigen Unternehmen kann es zusätzlich einen sogenannten Europäischen Betriebsrat (EBR), Konzernbetriebsrat (KBR) und einen Gesamtbetriebsrat (GBR) geben. Die Aufgabenverteilung zwischen BR, EBR, KBR und GBR bzw. die Zuständigkeit dieser Gremien ist häufig nicht einfach zu erkennen. Je größer ein Unternehmen oder Konzern ist, umso unübersichtlich und komplexer sind auch die betrieblichen und überbetrieblichen Zusammenhänge. Auch die Aufgaben die sich Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat aufteilen müssen, werden meist umso vielfältiger. Welche Voraussetzungen für die Bildung von Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat gelten, ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.