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Zahlungspflicht an Soka-Bau war rechtswidrig

Gute Nachricht für Tischler und Montagebetriebe: In einem Urteil vom 21.09.2016 (Az: 10 ABR 48/15) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, Dass die Allgemeinverbindlich-erklärung (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes vom 17.03.2014 unwirksam ist.

Dies bedeutet, dass alle betroffenen Mitgliedsbetriebe, bei denen nach der bisher gültigen Rechtslage eine Zahlungspflicht bestanden hat, dieser nicht mehr nachkommen müssen.

Das Gericht hat diese Entscheidung damit begründet, dass von Seiten der Arbeitgeberverbände des Deutschen Baugewerbes nicht nachgewiesen werden konnte, dass die nach dem damaligen Rechtsstand erforderliche 50 % Quote bei den Beschäftigten vorgelegen hat.



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