Erst vor wenigen Wochen atmeten viele Tischler und Montagebetriebe auf, als das Bundesarbeitsgericht am 21.09.2016 entschied, dass die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes vom 17.03.2014 unwirksam ist. Nun rumort es im Handwerk: scheinbar plant das Bundesarbeitsministerium ein Gesetzesvorhaben, um die Rechtsprechung zu korrigieren. Gerüchten zufolge soll dieser Gesetzentwurf zeitnah durch die Regierungsfraktionen eingebracht werden – öffentlich diskutiert wird das Thema nicht.
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