Die Neue Flexi-Rente soll Arbeitnehmern ermöglichen, flexibler als bisher aus dem Berufsleben auszusteigen bzw. den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand besser zu gestalten. D.h. es ist möglich, eine neu eingeführte Teilrente mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Seit heute gilt bereits die neue Regelung, dass sich sich das Weiterarbeiten neben der Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Antrag rentensteigernd auswirkt.
Zudem wird das Alter, in dem Sondereinzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen vorgenommen werden können, ab 1. Juli 2017 vom 55. auf das 50. Lebensjahr reduziert. Gleichzeitig dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, ab Juli 2017 deutlich mehr (6.300 EUR zusätzlich), also anrechnungsfrei, verdienen. Weitere - darüber liegende - Verdienste werden ab Juli zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Darüberhinaus sollen übrigens neue Regelungen im Bereich der Prävention und der Rehabilitation die Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe stärken. U.a. wurde mit dem Gesetz erreicht, dass Präventionsleistungen und Reha-Nachsorge zur Pflichtleistung werden. Ziel ist, dadurch (vorzeitige) EM-Rente zu verhindern.
Quellen und weitere Informationen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2016_10_21_flexirente.html
http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebung-18-wahlperiode/flexirentengesetz