In der vorigen Woche präsentierte der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf einer Bundespressekonferenz den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf einer Reform der Unternehmenssteuer.
Insbesondere in der SPD ein heiß diskutiertes Vorhaben.
Die Brisanz ist angesichts eines derart symbolischen Themas, das an der sozialdemokratische Wurzel der Verteilung zwischen Arbeit und Kapital ansetzt, offensichtlich.
Dabei ist eine ideologisch-kategorische Festlegung wie sie von den Seiten der Wirtschaftsliberalen, aber auch der politischen Linken vorgetragen wird, fehl am platze.
Es lohnt nicht nur die inhaltliche Debatte, sondern insbesondere auch der Blick auf die politischen Festlegungen und Versprechen, die vor dem Kabinettsbeschluss zum Thema der Unternehmenssteuerreform getroffen wurden...
WahlmanifestDurch eine rechtsform- und finanzierungsneutrale Unternehmenssteuer sollen künftig alle Betriebe – Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – einheitlich besteuert werden.
Bekannterweise wurde dieses Ziel nicht erreicht.Der Körperschaftssteuersatz für Kapitalgesellschaften wird von 25 % auf 19 % reduziert. Damit bietet Deutschland zukünftig bessere steuerliche Rahmenbedingungen. Die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes wird vollständig aus dem Bereich wirtschaftlicher Betätigung (aufkommensneutral)gegenfinanziert.
Beschluss - Außerordentlicher Bundesparteitag in Berlin, 14. Mai 2006Die SPD will international wettbewerbsfähige Unternehmen. Deshalb ist es vernünftig, die nominalen Steuersätze gezielt zu senken. Voraussetzung ist für uns, dass zugleich eine nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis erfolgt und Gestaltungsspielräume eingeschränkt werden. Das Schließen der Diskrepanz zwischen den nominalen Steuersätzen und den tatsächlichen Steuerzahlungen wird sicherstellen, dass das Ergebnis bei den Unternehmenssteuern weitgehend aufkommensneutral ist.
Wie unschwer zu erkennen ist, ist das Ziel der "Aufkommensneutralität" des Wahlmanifests (vernünftigerweise) der "weitgehenden Aufkommensneutralität" gewichen. Dies ist der Erkenntnis geschuldet, dass bei einer weitgehenden Steuerreform mit Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in der Zeit des Übergangs zu kurzfristigen Steuerausfällen kommen kann. Die Parlamentarische Linke forderte erst eine "aufkommensneutrale" Finanzierung, sah dann allerdings ebenfalls ein, dass der jetzige Passus sinnvoller ist. Dabei wird unter "weitgehender Aufkommensneutralität" hier vor dem gerade besprochenen Hintergrund ein zwischenzeitliches Steuerdefizit im dreistelligen Millionenbetrag verstanden.
Ohne tiefgehend das Für und Wider einer Unternehmenssteuerreform diskutieren zu wollen, sollen die Zitate zeigen, dass - ungeachtet der persönlichen inhaltlichen Meinung- sich Peer Steinbrück bewusst außerhalb der expliziten Position der SPD stellt. Als stellvertretender Parteivorsitzender ist es seine Aufgabe, die Beschlüsse der Partei (insbesondere des höchsten beschlussfassenden Gremiums, dem Bundesparteitag) in die Öffentlichkeit zu tragen und zur Durchsetzung zu Verhelfen.
Er hat sich eindeutig gegen die mit dem Amt des stellvertretenden Parteivorsitzenden verbundene Verantwortung entschieden und zieht die Gestaltungsfähigkeit des Regierungsamtes zur Durchsetzung seiner persönlichen Vorstellung vor.
Ein Parteimitglied ist meiner Auffassung nach, nicht strikt an die Beschlüsse des Parteitages gebunden, falls diese seinen Wertvorstellung widerlaufen.
Ein stellv. Parteivorsitzender allerdings ist ihnen verpflichtet.
Daher ist Peer Steinbrück in diesem Parteiamt nicht länger tragbar.
Sein von vielen als hochnäsig empfundener Umgang mit den Parteigremien und die mangelnde Bereitschaft seine Reform zu erklären (Fraktion wegen Fußballspiel verlassen, Parteirat frühzeitig verlassen - als die Unternehmenssteuerreform behandelt wurde) ist hierbei wenig hilfreich.
Noch zwei kleinere, inhaltliche Anmerkung zur Unternehmenssteuerreform
Mit der Unternehmenssteuerreform geschicht allerdings perverserweise das Gegenteil. Fremdkapital wird gegenüber Eigenkapital steurlich bevorzugt.
So heißt es in einem Papier des BmF:In der Tat kann die Abgeltungsteuer dazu führen, dass Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft das eigene Unternehmen mit Fremd- statt mit Eigenkapital finanzieren, da die Erträge aus Eigenkapital mit max. 48,33% und die aus Fremdkapital max. mit 26,38% belastet werden.
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