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Freistellungsauftrag: Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2023?

Wenn du einen Freistellungsauftrag einrichtest, führt die Bank keine Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab, solange deine Erträge unterhalb des freigestellten Betrags liegen. Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2023?

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und wird von deiner Bank oder deinem Broker automatisch ans Finanzamt abgeführt. Jedoch gibt es einen Freibetrag, von dem du profitierst, indem du den sogenannten Freistellungsauftrag erteilst.

Sparerpauschbetrag wurde 2023 erhöht

Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages musst du keine 25 Prozent Abgeltungssteuer und keinen Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer bezahlen. Erst wenn deine Kapitalerträge über der Pauschale liegen, sind die Beträge zu versteuern. Als Kapitalerträge gelten nicht nur Zinsen, sondern alle Erträge aus Kapitalvermögen und Wertpapieren, einschließlich Dividenden und Kursgewinnen.

Mit dem Beginn des neuen Jahres 2023 wurde der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Ehegatten oder Lebenspartner können gemeinsam sogar 2.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei bekommen, statt der bisherigen 1.602 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung des Freibetrages von knapp 25 Prozent.

Wie erteilt man den Freistellungsauftrag?

Um zu verhindern, dass deine Bank oder dein Broker steuerfreie Kapitalerträge an das Finanzamt abführt, musst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Ablauf ist von Institut zu Institut unterschiedlich. Wir haben bereits Anleitungen für Trade Republic, Scalable Capital, Smartbroker, ING und Finanzen.net Zero erstellt.

Vor allem bei traditionellen Banken entspricht der Freistellungsauftrag einem Formular, das mit persönlichen Informationen sowie Angaben zum gewünschten Freistellungsbetrag ausgefüllt werden muss. Ist dies erledigt, unterschreibe das Dokument und übermittle es deiner Bank. Bei modernen Konto- oder Depotanbietern kann der Freistellungsauftrag oft auch in den Einstellungen erteilt werden.

Wer kommt für einen Freistellungsauftrag infrage?

Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen – theoretisch sogar Kinder. Wichtig ist dafür die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Ohne sie geht nichts: Die aus elf Ziffern bestehende Nummer wird jedem Bürger nach der Geburt automatisch zugeteilt und kann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZsT) erfragt werden. Im Freistellungsauftrag ist ihre Angabe notwendig.

Auch interessant: Depot Vergleich: Die besten Online-Broker 2023

Freistellungsauftrag überzogen – was jetzt?

Der Sparerpauschbetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden. In der Praxis lassen sich demnach verschiedene Freistellungsaufträge erteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe der freigestellten Beträge nicht höher ist als der Gesamtfreibetrag von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro, den du 2023 in Anspruch nehmen kannst.

Hast du beispielsweise bei deiner Hausbank bereits einen Freistellungsauftrag von 200 Euro hinterlegt, dann kannst du bei deinem Online Broker nur noch dementsprechend weniger (800 Euro) angeben.

Überhöhte Freistellungsaufträge gelten als Verletzung des Steuerrechts. Bei einer Falschangabe droht eine Strafe, da das Finanzamt sämtliche Freistellungsaufträge überprüft. Aber keine Angst: Üblicherweise wird dieser Verstoß nur mit einer Ordnungsstrafe geahndet. Die einbehaltenen Steuern müssen selbstverständlich nachgezahlt werden.

Freistellungsauftrag: Das ist noch wichtig

Anleger sollten den Freistellungauftrag direkt nach der Konto- oder Depoteröffnung erteilen. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, sind Banken nämlich dazu gezwungen, die fällige Abgeltungssteuer ohne Berücksichtigung des Freibetrags ans Finanzamt abzuführen. Nimmst du während des Jahres eine Änderung an einem Freistellungsauftrag vor, ist es möglich, bereits abgeführte Abgeltungssteuern erstattet zu bekommen.

Ist kein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt, lässt sich die zu viel gezahlte Steuer im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Allerdings ist dieser Weg deutlich umständlicher und erfordert das Warten auf den Steuerbescheid, bevor man das Geld zurückbekommt.

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