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P-Konto ohne Pfändung einrichten: Eine gute Idee?

Ein P-Konto kann theoretisch auch ohne Pfändung eingerichtet werden. Aber ist diese Vorsorgemaßnahme tatsächlich sinnvoll?

Wer hohe Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, muss mit einer Kontopfändung rechnen. Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotzdem bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto beziehungsweise P-Konto umwandeln. Das geht auch präventiv, ohne dass überhaupt eine Pfändung vorliegt.

Wie funktioniert ein Pfändungsschutzkonto?

Schuldner, die ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen können, laufen Gefahr, dass Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. In diesem Fall wird das Konto gepfändet, um die Schulden zu begleichen. Aber wie sollen unter diesen Umständen weiterhin Miete und Lebensmittel bezahlt werden?

Die Lösung bietet das Pfändungsschutzkonto. Indem du dein Girokonto in ein sogenanntes “P-Konto” umwandeln lässt, bleibt dein Einkommen bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze verschont. Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1 402,28 Euro. Wenn du zusätzlich Unterhalt zahlen musst, erhöht sich dieser Betrag.

Auch interessant: Pfändung bezahlt: Wann ist das Konto wieder frei?

P-Konto ohne Pfändung einrichten: Macht das Sinn?

In Deutschland haben alle Banken die gesetzliche Verpflichtung, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Dafür muss nicht einmal eine aktive Pfändung vorliegen. Wenn du dein Geld präventiv schützen möchtest, kannst das P-Konto ohne Pfändung bei deiner Bank einrichten lassen, indem du einen Antrag stellst.

Ob diese Vorsorgemaßnahme wirklich Sinn macht, ist allerdings fraglich. Dies liegt daran, dass der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu einen Monat vor Umwandlung des Girokontos bei der Bank zugestellt wurden. Gleichzeitig birgt ein P-Konto ohne Pfändung aber nur wenige Nachteile. So kannst du beispielsweise über dein volles Guthaben verfügen, solange keine Pfändung vorliegt.

Darüber hinaus kannst du Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten und Geld abheben. Zudem ist die Umwandlung in ein P-Konto kostenlos und lässt sich jederzeit rückgängig machen, wenn es die Umstände erfordern. In unserem Girokonto-Vergleich findest du zahlreiche Banken, die ein Girokonto beziehungsweise P-Konto anbieten – teilweise auch mit kostenloser Kontoführung.

Girokonto in P-Konto umwandeln: Wie lange dauert das?

Liegt eine Pfändung vor, sind Banken dann gesetzlich verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln. Für die Umwandlung dürfen keine Gebühren beansprucht werden. In der Praxis kann diese auch schneller erfolgen – dies hängt davon ab, bei welcher Bank das Girokonto geführt wird.

Zudem darf die Kontoführung nicht teurer werden als zuvor. Generell ist ein P-Konto ohne Pfändung nur mit wenigen Nachteilen verbunden. Zwar entfällt mit der Umwandlung die Möglichkeit, einen Dispokredit oder geduldete Überziehung zu nutzen, auf diese solltest du ohnehin aber verzichten, wenn du mit einer bevorstehenden Kontopfändung rechnest.

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Zweites Konto eröffnen: Ist das erlaubt?

Neben dem Pfändungsschutzkonto kannst du beliebig viele Konten eröffnen. Das P-Konto erfüllt den Zweck, dein Geld vor Pfändungen durch Gläubiger zu schützen und dir einen gewissen Freibetrag zur Verfügung zu stellen. Es gibt jedoch keine Regelung, die besagt, dass Personen in Deutschland nur ein einziges Konto haben dürfen.

Ein zweites Konto kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. So zum Beispiel, um Einnahmen und Ausgaben zu trennen oder für die Verwaltung von Ersparnissen. Wichtig ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Schutzfunktion des P-Kontos nicht auf andere Konten übertragen wird. Wenn du ein zweites Konto eröffnest, hat dieses keinen automatischen Pfändungsschutz.

Im Falle einer Pfändung kann der Gläubiger dieses Konto vollumfänglich pfänden. Eine Umwandlung in ein P-Konto, egal ob ohne Pfändung oder mit, ist allerdings nicht möglich. Wenn du bereits ein P-Konto besitzt, kannst du in der Regel kein zweites einrichten. Ein gewöhnliches Girokonto oder Sparkonto ist hingegen kein Problem.

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