Bausparkassen dürfen von ihren Kunden in Der Sparphase keine pauschalen jährlichen Gebühren verlangen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag hervor. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien „unwirksam“, so die Karlsruher Richter. Konkret ging es in dem Verfahren um eine Klage des VZBV gegen eine Bausparkasse. Der Prozess gilt aber als …
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