Die Reaktor-Sicherheitskommission der Bundesregierung (RSK) war in die Prüfung des möglichen Weiterbetriebs der Kernkraftwerke bisher nicht eingebunden. Das berichtet die „Bild“ (Freitagausgabe). Danach hat das Bundesumweltministerium (BMUV) das RSK für die Erstellung des Prüfvermerks Anfang März nicht eingeschaltet und für Beratungen konsultiert. „Ein Beratungsauftrag an die Rsk War nicht erforderlich“, sagte ein Ministeriumssprecher der „Bild“ …
This post first appeared on Nachrichten Zur Wirtschaft - Aktuelle Wirtschaftsn, please read the originial post: here