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Die richtige Hygieneausstattung für öffentliche Einrichtungen, Städte & Co.

Öffentliche Einrichtungen, Rathäuser und Gemeindeverwaltungen Oder Behörden unterliegen den allgemeinen Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie. Die Hygiene-Maßnahmen gelten für sie ebenso wie für alle anderen Stätten, in denen Menschen zusammenkommen. Trotz der Erleichterungen für Geimpfte, Genesene und Getestete sind bestimmte Aktionen nicht an Personen und deren etwaigen Impf- oder Teststatus gebunden. Notwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos sind unabhängig davon umzusetzen.

Hygiene in öffentlichen Einrichtungen wie Rathäusern oder Behörden

Zurzeit stehen auch öffentliche Einrichtungen wie Rathäuser, Stadtverwaltungen oder Behörden vor der besonderen Herausforderung, die Ausbreitung der Pandemie bestmöglich einzudämmen. Dazu wurden – streng nach den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Vorgaben und politischen Beschlüssen – verschiedene Empfehlungen erlassen: Hygienekonzepte wurden erstellt oder überarbeitet. Diese beinhalten typischerweise die Zugangskontrolle und beschreiben, welche Hygienemaßnahmen in den einzelnen Bereichen getroffen wurden.

In den Hygienekonzepten wird vielfach auf die Pflicht zur medizinischen Maske verwiesen – es sei denn, die Veranstalter haben sich für das 2G-Konzept entschieden. Dann haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die meisten Maßnahmen können entfallen. Achtung: In allen Fällen muss eine Möglichkeit zur Händedesinfektion am Eingang gegeben sein. Auch wenn bestimmte sensible Bereiche wie etwa Toiletten, Duschen oder Küchen aufgesucht Werden, müssen ausreichend Utensilien zur Reinigung vorhanden sein. Neben Flüssigseife sollte zusätzlich Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Übrigens: Die Frage, ob Einwegtücher oder Gebläsetrockner zum Händetrocknen genutzt werden sollten, wurde von der Wissenschaft beantwortet: Einwegtücher sind vorzuziehen – Gebläse ohne HEPA-Filter können sogar zur Vermehrung von Krankheitserregern beitragen und sind daher nicht mehr erlaubt.

Notwendige Hygieneprodukte

Die Corona-Pandemie hat einen neuen, schärferen Fokus auf alle notwendigen Hygienemaßnahmen geworfen. Diese fordern von Angestellten wie Besuchern gleichermaßen häufiges Händewaschen und Desinfizieren. In einigen Bereichen kommt darüber hinaus eine Pflicht zum Tragen von Handschuhen hinzu. Grund hierfür ist die Erkenntnis, dass viele Krankheitserreger über Oberflächen verbreitet werden können. Daher spielen die Haut und insbesondere die Hände gleich zwei Rollen in der Minimierung des Infektionsrisikos: Zum einen berühren Hände eine Vielzahl von Oberflächen und sind somit in der Lage, Krankheitserreger aktiv zu verteilen. Zum anderen kommen Hände mit potenziell kontaminierten Oberflächen in Verbindung. Über die Hände können diese Krankheitserreger in den eigenen Körper gelangen und zu einer Infektion führen.

Um solche potenziellen Infektionsketten zu unterbrechen, müssen Oberflächen entsprechend sorgfältig gereinigt werden. In vielen Räumen ist ein guter Allzweckreiniger ausreichend, beispielsweise wenn nur Straßenschuhe den Schalterraum betreten. Türen, Türklinken, Tastaturen oder Theken, an denen gegessen oder Essen zubereitet wird, sollten hingegen desinfiziert werden. Das gilt für alle Oberflächen, die mit bloßer Haut berührt werden oder an denen gegessen wird. Hierfür ist ein passendes Flächendesinfektionsmittel zu wählen. Tipp: Auf den Verpackungen ist angegeben, welche Oberflächen jeweils behandelt werden dürfen.

Der zweite Weg Infektionen zu verhindern ist, Krankheitserreger gar nicht erst auf die Oberflächen kommen zu lassen. Der Weg dorthin führt oft über unsere Hände. Folglich sollten diese häufig gewaschen und / oder desinfiziert werden. Bei all diesen Maßnahmen sollte die natürliche Barrierefunktion der Haut erhalten bleiben. Denn sie hat einen wesentlichen Anteil an der Gesundheit und dem Wohlbefinden von uns Menschen. Das gelingt nur durch die korrekte Auswahl und Verwendung der entsprechenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel.

Die Hautpflege beginnt vor Arbeitsbeginn mit einer feuchtigkeitsspendenden Lotion oder einem Hautschutzspray. Die Pflegemittel sollten immer pH-neutral gewählt werden und frei von potenziell Allergie auslösenden Duft- oder Konservierungsstoffen sein. Beim Betreten der Arbeitsstelle werden häufig die Hände desinfiziert. Hier ist ein Händedesinfektionsmittel notwendig. Um seine Wirkung zu entfalten, muss es korrekt auf die trockenen Hände aufgetragen werden. Also auf Fingerspitzen, zwischen den Fingern, auf Handrücken, Handflächen und – häufig vergessen – die Handgelenke. Beim Händewaschen sollte eine Flüssigseife eingesetzt werden, denn diese wird, anders als feste Seifenstücke, nicht von mehreren Personen berührt. Auch sie sollte pH-neutral sein, keine allergieauslösenden Stoffe enthalten und mindestens 20 Sekunden verwendet werden. Nach dem Einschäumen ist sie gründlich abzuwaschen und abzutrocknen. Nach dem Händewaschen sollten die Hände desinfiziert werden, wenn in Küchen oder medizinischen Einrichtungen gearbeitet wird. Auch nach getaner Arbeit sollte eine weitere pflegende und rückfettende Handcreme verwendet werden, damit sich die Hände erholen können.

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