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NEU: Das NZeTA-Beantragungssystem ist jetzt verfügbar

Touristen, die ab dem 1. Oktober 2019 für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten nach Neuseeland reisen, müssen vor der Reise eine NZeTA (New Zealand electronic Travel Authority) beantragen. Bei der Beantragung des NZeTA wird gleichzeitig eine Touristenabgabe (IVL) erhoben, die zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur beiträgt. [alert color="red"]Das NZeTA-Beantragssystem ist ab sofort verfügbar und Reisende können ihren Antrag einreichen[/alert]
  • Die NZeTA ist gebührenpflichtig und kann online (NZD 12.00) oder per App (NZD 9.00) beantragt werden
  • Die Touristengebühr beträgt NZD 35.00 und wird bei der NZeTA Beantragung erhoben
  • Sowohl die NZeTA als auch die Touristengebühr sind an den Reisepass gebunden und zwei Jahre gültig
  • Die Änderung gilt für Touristen, die bislang ohne Visum nach Neuseeland gereist sind, d.h. all die Reisenden, die aufgrund der Visa-Waiver-Regelung ohne Visa maximal 3 Monate bleiben und ein Rückflugticket vorweisen können. Working-Holiday-Reisende, Work-Visa -Reisende und Reisende, die ein Touristenvisum genehmigt haben, müssen keine NZeTA beantragen.

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