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Kanzleimarketing – So führen Sie einen erfolgreichen Kanzleiblog

Photo: unsplash.com: Mo Cristoferson

Im Kanzleimarketing stehen Sie vor einer ganz besonderen Herausforderung: Als Anwalt haben Sie Detailkenntnis und ein Ausdrucks- und Sprachniveau, von dem die Durchschnittsbevölkerung oft nur träumen kann. Allerdings sind viele Themen so „trocken“, dass sie sich auf den ersten Blick nicht für einen Kanzleiblog eignen würden.

Ihre Kanzlei könnte aber durch einen Kanzleiblog Oder eine Art Newsletter beeindrucken.

Dafür bewähren sich die folgenden Ansätze und Themen, die langfristig den Mandantenstamm erweitern könnten:

Bevorstehende Neuregelungen und Gesetzesänderungen

Je nach dem Schwerpunkt Ihrer Kanzlei und bzw. der Orientierung an privaten Mandanten oder juristischen Personen kann Ihr Kanzleiblog eine wertvolle Lektüre werden. Er kann den Menschen als Frühwarnsystem dienen, um dank rechtzeitiger juristischer Beratung noch die bisherige, vorteilhafte Rechtslage nutzen zu können.

Erhöhunger der Erbschaftssteuer, Änderungen bei der Firmenbesteuerung bei Verkauf von Unternehmen oder schlichtweg nachteilige Entwicklungen bei der Absetzbarkeit von Ausgaben: Als Kanzlei können Sie Unternehmen oder Privatpersonen „anschubsen“ sich zu informieren.

Gestalten Sie die Texte aber nicht 100% informierend und abschließend. Am Besten ist es, wenn der Adressat sich weiter informieren möchte.

Da viele Empfänger den Newsletter oder Kanzleiblog auich am Wochenende oder abends lesen, könnten Sie für spontane Anrufe auch zu solchen Zeiten dank eines Sekretariatservices (beispielsweise von https://www.cloudsecretary.de) erreichbar sein.

Verbraucherfreundliche Urteile und erstrittener Schadensersatz

Betrachten Sie die aktuelle Berichterstattung über Fehlverhalten und gewonnene Prozesse gegenüber Großunternehmen.

Egal ob „Dieselgate“ von Volkswagen und der zugehörigen Konzernmarken oder Urteile zur Produkthaftung: Verbraucherinnen und Verbraucher wissen ohne einen qualifizierten Anwalt wie Sie über ihre Rechte und mögliche Rückzahlungsansprüche viel zu wenig. Sie denken auch nicht an Verjährungsfristen.

Ein Medienbericht über Fehlverhalten von Unternehmen kann durchaus eine aktuelle Akquisemöglichkeit darstellen. Insbesondere für Neumandanten lässt sich zudem kommunizieren, dass Ihr Angebot für den Schadensersatz oder Rückerstattung Suchenden vergleichsweise bequem ist.

Sie schreiben und bekommen als Prozessbevollmächtigter bzw. Anwalt den Schriftwechsel, der Mandant muss sich nicht mit Ausreden, Vertröstungen und dem versuchten Zeitgewinn der Gegenseite herumärgern.

Das Kanzleimarketing bzw. diese Variante der Information setzt dabei auf die Senkung von Hemmschwellen vor der Beauftragung Ihrer Kanzlei.

Ein Anwalt als zusätzliche (Ver-)Sicherung: Denken Sie auch an Beratungsangebote

Ihr Kanzleiblog kann für junge, zukunftsversprechende Zielgruppen durchaus eine dringend erwartete und sehr gerne genutzte Informationsquelle werden.

Wie wäre es, wenn Sie einen Gedankengang aufnehmen würden, durch den die Versicherungsbranche groß geworden ist: Absicherung von Risiken.

Anders als eine Versicherung kann Ihr Kanzleimarketing aber auf Prävention und Vermeidung von juristischen und Geschäftsrisiken hinarbeiten. Beispielsweise durch Hinweis auf häufige Fehler von Gründern, die zu späteren Auseinandersetzungen geführt haben.

Als Anwalt können Sie durchaus auch in der Streitvermeidung tätig werden. Mit News und Informationen zur Gründungsberatung bzw. Gestaltung von Unternehmenssatzungen kann Ihre Kanzlei damit zu einer wesentlich höheren Stabilität von Neugründungen beitragen.

Das Kanzleimarketing würde damit Mandanten ansprechen, die auch später ein hohes Potential für juristische Beratung haben könnten.

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