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Aufhebungsvertrag: Auch betroffen? Dann solltet ihr das (mindestens) darüber wissen…

Das Berufsleben beinhaltet leider nicht immer nur positive Ereignisse. Es kommt täglich zu Momenten, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Kündigungen aussprechen – und umgekehrt natürlich auch. Dabei wird in einigen Fällen ein Aufhebungsvertrag unterbreitet. Der Aufhebungsvertrag regelt sozusagen das Ende der beruflichen Beziehung und sorgt dafür, dass sie vorzeitig beendet wird….

Der Aufhebungsvertrag kennzeichnet sich häufig durch eine unterbreitete Abfindung aus. Sie kann als Mittel gesehen werden, wodurch ein Arbeitnehmer dazu gebracht wird, eine Einwilligung unterschreiben soll, die die Arbeitsbeziehung vorzeitig beendet. Dadurch erreicht der Arbeitgeber sein Ziel, dass der Arbeitnehmer früher als geplant den Betrieb verlässt. Schließlich sorgt ein unterschriebener Aufhebungsvertrag dafür, dass gesetzliche Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen. Es ist unter anderem der letztgenannte Aspekt, der Arbeitnehmern zu denken geben sollte.

Aufhebungsvertrag prüfen (lassen)

Natürlich kann es sein, dass ein Arbeitnehmer eine juristische Ausbildung absolviert hat. Die Regel ist das aber nicht und wer kann schon von sich behaupten, Rechtstexte und ihre Implikationen vollständig zu verstehen? Daher sollte stets ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Prüfung beauftragt werden. Dort kann man seinen Aufhebungsvertrag prüfen lassen und die Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer darstellen. Erst danach sollte der Arbeitnehmer eine Entscheidung treffen, ob der Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, oder nicht.

Ein Risiko, was vielen Arbeitnehmern unbekannt ist, bezieht sich auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Wenn ein Aufhebungsvertrag akzeptiert wird, belegt das Arbeitsamt den Arbeitnehmer mit einer Sperre von mehreren Monaten und sorgt so dafür, dass der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld bekommt. Des Weiteren entfällt durch die Unterschrift der Kündigungsschutz.

Der Kündigungsschutz ist ein jahrzehnte altes Gesetz, worauf sich der Arbeitnehmer erst wieder beziehen kann, wenn er juristisch gegen den Aufhebungsvertrag vorgeht. Die juristische Auseinandersetzung kann nervenaufreibend und sehr teuer sein. Außerdem erstreckt sie sich über einen längeren Zeitraum und stellt eine Belastungsprobe für den Arbeitnehmer dar. Aus diesen Gründen ist es besser, vorab einen Juristen um die Prüfung des Aufhebungsvertrages zu bitten. Zumal das Risiko besteht, dass der juristische Kampf für den Arbeitgeber entschieden wird.

Fallstricke eines Aufhebungsvertrages

Ein Aufhebungsvertrag kann nicht mündlich unterbreitet werden. Er muss laut § 623 BGB in Schriftform verfasst werden. Andernfalls ist der Aufhebungsvertrag unwirksam. Daneben gibt es weitere Bedingungen, die eingehalten werden müssen und die idealerweise ein Jurist, der sich im Arbeitsrecht sehr gut auskennt, evaluiert.

Wenn eine Abfindung angeboten wird, passiert das eher in großen Betrieben, die mehrere hundert oder sogar tausende Mitarbeiter beschäftigen. Bei kleineren Betrieben wird eine Abfindung nur dann angeboten, wenn es einen Sozialplan gibt und wenn mehr als zehn Personen in dem Betrieb arbeiten. Außerdem muss der betreffende Arbeitnehmer länger als sechs Monate in dem Betrieb angestellt sein.

Das muss bei einer Abfindung beachtet werden

Das Abfindungsangebot wird oft unterbreitet, wenn die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber belastet ist. Durch das Angebot ist der Arbeitnehmer erst mal froh, dass ihm das Ende seiner beruflichen Beziehung sozusagen verschönert wird. Dabei vergessen viele Arbeitnehmer, dass die Abfindung nicht in voller Höhe auf ihr Konto überwiesen wird. Schließlich handelt es sich um ihr Arbeitsentgelt und das wird besteuert.

Bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, sollte zunächst ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Prüfung beauftragt werden. Ein Jurist kann die Vor- und Nachteile darstellen und so bei der Entscheidungsfindung helfen.

Artikelbild:Bogdan Vija/ Shutterstock

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