Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

„Mein Kampf“ im Pausenraum gelesen – Kündigung!

Liest ein Ordnungsamts-Mitarbeiter während der Arbeitszeit Adolf Hitlers „Mein Kampf“ mitsamt im Buchdeckel eingeprägtem Hakenkreuz im Pausenraum, rechtfertigt dies eine Kündigung. Solch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten ist mit den Dienstpflichten eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes nicht vereinbar, so dass auch ohne Abmahnung eine ordentliche Kündigung zulässig ist, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (AZ: 10 Sa 899/17). Die Berliner Richter monierten nicht das Lesen von „Mein Kampf“ an sich, sondern rügten das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Kennzeichen.

Im Pausenraum öffentlich „Mein Kampf“ gelesen

Der Kläger hatte die Original-Ausgabe des Buches während der Arbeitszeit im Pausenraum gelesen. Andere Kollegen bemerkten nicht nur den Titel, sondern auch das auf dem Buchdeckel eingeprägte Hakenkreuz.

Das Land Berlin sah in dem Zeigen des verfassungswidrigen Kennzeichens eine schwere Verletzung der Dienstpflichten und kündigte dem Mann ordentlich.

Dieser hielt die Kündigung für unwirksam und meinte, dass eine Abmahnung ausgereicht hätte.

Das LAG bestätigte die Kündigung

Eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen. Der Kläger habe mit dem Lesen der Original-Ausgabe von „Mein Kampf“ während der Arbeitszeit im Pausenraum öffentlich ein Hakenkreuz und damit ein verfassungswidriges Symbol gezeigt. Dies stelle eine schwere Pflichtverletzung dar. Denn der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

Kündigung erhalten?

Falls Sie eine Kündigung erhalten haben und eine arbeitsrechtliche Beratung benötigen, rufen Sie mich umgehend an. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Deshalb zögern Sie nicht, sondern kommen bitte sofort auf mich zu. Wenn Sie über einen Berufsrechtsschutz verfügen, übernimmt der Rechtsschutzversicherer in den meisten Fällen die Kosten der Klagerhebung. Die Korrespondenz mit dem Versicherer übernehme ich gerne für Sie.

Weitere aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen und Neuerungen finden Sie auf meiner Facebook-Seite „Arbeitsrechtsinfos – Thorsten Blaufelder“.

Meinen YouTube-Kanal können Sie hier besuchen.

Bildnachweis: © eschwarzer – Fotolia.com

Der Beitrag „Mein Kampf“ im Pausenraum gelesen – Kündigung! erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.



This post first appeared on Kanzlei Blaufelder » Weblog, please read the originial post: here

Share the post

„Mein Kampf“ im Pausenraum gelesen – Kündigung!

×

Subscribe to Kanzlei Blaufelder » Weblog

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×