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Auto anmelden: So gehts! (Unterlagen, Kosten & Co.)

Ehe du mit deinem neuen Auto über die Lande fahren kannst, musst du es bei der zuständigen Zulassungsbehörde ordnungsgemäß anmelden. Welche Unterlagen du dafür benötigst, was dich beim Auto anmelden für Kosten erwarten und ob das auch mit Vollmacht möglich ist, erfährst du hier.

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Welche Unterlagen brauche ich, um ein Auto anzumelden?

Möchtest du ein Auto anmelden, brauchst du verschiedene Unterlagen dafür. Hierin gibt es Unterschiede, ob du einen Neuwagen oder einen Gebrauchten anmelden möchtest.

Neuwagen anmelden - diese Unterlagen brauchst du

Zur Anmeldung deines Neuwagens benötigst du:

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung).
  • Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) deiner Kfz-Versicherung.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Die unterschriebene SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • CoC-Bescheinigung beim Neuwagen
  • Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung

Außerdem brauchst du weitere Dokumente, wenn:

  • Das Auto für einen Fahrzeughalter unter 18 ist (Minderjährig). Hier werden eine schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie deren Ausweise benötigt.
  • Wenn das Fahrzeug für einen Verein ist, ein Auszug aus dem Vereinsregister.
  • Soll das Auto für eine Firma angemeldet werden, muss die Gewerbeanmeldung und, bei Eintragung im Handelsregister, ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Gebrauchtwagen anmelden - erforderliche Unterlagen

Handelt es sich bei dem anzumeldenden Wagen um einen Gebrauchten, benötigst du zu den allgemeinen Dokumenten für das Anmelden eines Autos noch diese Unterlagen:

  • Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II auch Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung (TÜV)

Wurde der Pkw für den Verkauf vom vorherigen Besitzer abgemeldet, benötigst du zum Auto anmelden noch die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung.

💬 Alle Infos zum Thema „Auto abmelden“ findest du hier!

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Auto aus dem Ausland anzumelden?

Hast du den neuen Pkw im Ausland gekauft, werden zum Auto anmelden folgende Unterlagen benötigt:

Neuwagen aus dem Ausland anmelden

Der Neuwagen darf maximal 6 Monate alt sein und nicht mehr als 6.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Um das Auto für den deutschen Straßenverkehr anzumelden, brauchst du:

  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Den Kaufvertrag oder die Rechnung
  • Die Fahrzeugpapiere aus dem Ausland im Original.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II, sofern sie schon erstellt wurden.
  • Die CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder die nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers.
  • Alternativ kann auch ein Vollgutachten des TÜV gemäß § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) vorgelegt werden.
  • Die unterschriebene SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Die gültige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • War der Wagen bereits im Ausland zugelassen, brauchst du außerdem noch die alten Kennzeichen.
  • Eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke.

Gebrauchtwagen aus dem Ausland anmelden

Um ein im Ausland gebraucht gekauftes Auto anzumelden brauchst du:

  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Den Kaufvertrag oder die Rechnung
  • Die Fahrzeugpapiere aus dem Ausland im Original.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II, sofern sie schon erstellt wurden.
  • Die CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder die nachträgliche Datenbestätigung des Herstellers.
  • Alternativ kann auch ein Vollgutachten des TÜV gemäß § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) vorgelegt werden.
  • Die unterschriebene SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Die gültige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • War der Wagen bereits im Ausland zugelassen, brauchst du außerdem noch die alten Kennzeichen.
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

Wichtig: Bei Fahrzeugimporten aus Nicht-EU-Ländern ist zusätzlich eine Fahrzeug Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll erforderlich. Zudem eine zusätzliche Begutachtung durch den TÜV.

Kann ich ein Auto online anmelden?

Du kannst dein Auto auch online anmelden. Das ist seit dem 01. Oktober 2019 möglich. Das gilt nicht nur für Neuzulassungen, sondern auch für Gebrauchtwagen. Voraussetzung hierfür ist aber eine Erstzulassung nach dem 01. Januar 2015. Um das Auto online anzumelden, brauchst du:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Die gültige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • Deinen gültigen Personalausweis. Bei diesem muss aber die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert sein.
  • Außerdem benötigst du entweder ein geeignetes Kartenlesegerät oder die kostenfreie Ausweis-App auf deinem Smartphone.
  • Die IBAN-Nummer für den SEPA-Einzug der Kfz-Steuer
  • Bei Gebrauchtwagen außerdem noch der Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) und eventuell der Sicherheitsprüfung (SP).

Was kostet das Auto anmelden?

Wie hoch beim Auto anmelden die Kosten sind, ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle verschieden. Denn eine bundesweit einheitliche Gebührenordnung hierfür gibt es nicht. Das Anmelden eines Neuwagens kostet zwischen 25 € und 30 €. Dagegen liegen die Kosten für die Anmeldung eines Gebrauchtenbei rund 20 € im gleichen Zulassungsbezirk. Musst du das Auto ummelden, weil du es in einem anderen Zulassungsbezirk gekauft hast, zahlst du für die Anmeldung rund 30 €. In diesem Bereich liegt auch die Anmeldung für einen Importwagen. Wird hierfür aber noch eine Betriebserlaubnis benötigt, oder müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden, erhöhen sich die Gebühren.

Sobald das Auto angemeldet ist, bekommst du zwei Wochen nach der Zulassung deinen Kfz-Steuerbescheid. In diesem steht, wann die Kfz-Steuer zum ersten Mal fällig ist. In der Regel wird der Betrag einmal jährlich von deinem Konto abgebucht. Du kannst ihn auch selbst überweisen, wenn du kein SEPA-Mandat erteilen möchtest.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Auto anmelden

Was brauche ich, um ein Auto anzumelden?

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Zur Anmeldung deines Neuwagens benötigst du neben den gültigen Ausweisdokumenten (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung), die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) deiner Kfz-Versicherung. Außerdem noch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), die unterschriebene SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie die CoC-Bescheinigung bei einem Neuwagen. Soll der Wagen für einen Minderjährigen (unter 18) angemeldet werden, werden eine schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie deren Ausweise benötigt. Wenn das Fahrzeug für einen Verein ist, ein Auszug aus dem Vereinsregister erforderlich. Handelt es bei dem Auto hingegen um einen Firmenwagen, muss die Gewerbeanmeldung und, bei Eintragung im Handelsregister, ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Wie melde ich ein gebrauchtes Auto an?

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Um ein gebrauchtes Auto anzumelden, benötigst du:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung (TÜV)
  • Die eVB-Nummer der Versicherung

Wurde der Pkw für den Verkauf vom vorherigen Besitzer abgemeldet, benötigst du zum Auto anmelden noch die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung.

Kann ich das Auto auch per Vollmacht anmelden lassen?

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Du kannst einen Neuwagen auch von einer anderen Person anmelden lassen. Dafür musst du aber eine Vollmacht ausstellen. Zusätzlich hierzu benötigt der Bevollmächtigte noch eine Kopie deines Personalausweises sowie seinen eigenen Ausweis. Hinzukommen das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Das Vollmachtschreiben muss außerdem folgende Inhalte haben:

  • Grund für die Vollmacht (Auto anmelden)
  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters
  • Name und Anschrift des Bevollmächtigten
  • Daten zum Wagen (Hersteller, Typ und Fahrzeugidentifikationsnummer)
  • Die eVB-Nummer
  • Eine Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte über Steuer- und Gebührenrückstände informiert werden darf.
  • Eine Einverständniserklärung darüber, dass der Bevollmächtigte das Kfz-Kennzeichen auswählen kann oder das Zufallsprinzip entscheiden darf.
  • Bei einem Wunschkennzeichen den Antrag hierzu.
  • Datum und Originalunterschrift von dir.

Wie lange muss ein Auto TÜV haben, um es anmelden zu können?

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Grundsätzlich gilt: Um ein Auto umzumelden braucht es zwingend einen gültigen TÜV. Beim Anmelden eines Neuwagens ist die Sachlage eine andere. Diese müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung zum TÜV. Demnach brauchst du hier keine TÜV-Bescheinigung vorlegen. Möchtest du hingegen einen abgemeldeten Wagen wieder anmelden, gilt eine 7-Jahres-Frist: War das Auto länger als 7 Jahre abgemeldet, musst du erneut eine Betriebserlaubnis beantragen, durch einen erneuten TÜV.



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