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Sonderkündigungsrecht: Wohnung, Strom, Gas (Das gilt)

Oft ist es nicht leicht aus bestehenden Verträgen herauszukommen, allerdings verhält es sich Bei Einem Umzug oft anders. Hier Hast du in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Lies hier, in welchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht greift. Denn nur, wenn deine Anbieter von Festnetz, Internet und Strom auch am neuen Wohnort ihre Dienstleistung anbieten, kannst du die Verträge mitnehmen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du umziehst, dann kannst du deinen Telefon- und Internetvertrag sowie den Strom- und Gasvertrag weiterführen.
  • Wenn dein Anbieter am neuen Wohnort seine Leistung nicht erbringen kann, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht und du kannst den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen.
  • Wenn du früh genug Bescheid weißt, dann kannst du mit dieser Frist sogar bis zum Auszug kündigen.
  • Kontaktiere deine Anbieter bei einem geplanten Umzug rechtzeitig, um die Weiterführung deiner Verträge oder auch die Kündigung zu klären.

Was sind Gründe für ein Sonderkündigungsrecht?

Für ein Sonderkündigungsrecht gibt es zwei Auslöser: ein besonderes Ereignis oder eine einseitige Änderung des Vertrages (§ 314 Abs. 1 BGB).

Ein solches Ereignis können ernsthafte Erkrankungen oder Unfälle sein. Einseitige Änderungen sind Preiserhöhungen, Erhöhungen eines vereinbarten Selbstbehalts oder Mieterhöhungen. Auch die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören dazu.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Gas, Strom und Wasser?

Du kannst nicht auf Gas, Strom und Wasser verzichten, daher hast du grundsätzlich immer ein Recht auf Versorgung. Bei Verträgen mit einem örtlichen Versorger wie den Stadtwerken hast du in der Regel eine relativ kurze reguläre Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Wenn du allerdings einen anderen Stromanbieter beauftragt hast, dann kommt es auf seine AGBs an. Einige Strom-Anbiete räumen dir ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ein, bei anderen musst du trotzdem die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Du hast allerdings immer unabhängig von der Vertragsdauer ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug:

  • wenn deine neue Wohnung nicht im Zulieferbereich deines Energie- oder Wasser-Versorgers liegt
  • wenn sich durch deinen Umzug eine Preiserhöhung ergibt.
  • wenn du in ein Seniorenheim umziehst, dann räumen dir die Energieanbieter ein Sonderkündigungsrecht für Strom, Gas und Wasser ein.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht für Telefon und Internet?

Oft ist der Umzug ein guter Anlass, um den Telefon- und Internetanbieter zu wechseln. Du hast hier nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn dein Anbieter an deinem neuen Wohnort die Vertragsbedingungen nicht erfüllen kann. Dann hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat. Auch wenn du ins Ausland ziehst, dann wird dein Internet-Anbieter deine Sonderkündigung akzeptieren.

Wenn du mit einer anderen Person zusammenziehst, und in der Wohnung befindet sich bereits ein Telefon- oder Internetanschluss, dann kannst du deinen Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht für meinen Handyvertrag?

Da dein Mobilfunkanbieter in der Regel in ganz Deutschland seine Leistung anbietet, hast du hier in der Regel nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn du ins Ausland ziehst. Hier lohnt sich ein Blick in die AGBs deines Mobilfunkanbieters.

Wenn du am neuen Wohnort ständig schlechten Handyempfang hast, dann kann dies ebenfalls ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht sein, wenn dein Mobilfunkanbieter dies technisch nicht nachbessern kann. Wenn er das nicht tut, dann kannst du zum Ende des Kalendermonats kündigen.

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Wann gilt das Sonderkündigungsrecht für eine Wohnung?

Als Mieter hast du in zwei Situationen ein Sonderkündigungsrecht: Bei einer Mieterhöhung und bei Modernisierungsmaßnahmen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung?

Sobald du von deinem Vermieter eine Mieterhöhung bekommst, hast du zwei Monate Zeit, um schriftlich zu kündigen. Wenn du allerdings der Mieterhöhung zugestimmt hast, dann erlischt damit die Option des Sonderkündigungsrechts. Zuerst zustimmen und es sich dann anders überlegen ist somit nicht möglich.

Sonderkündigungsrecht bei Sanierung und Modernisierung der Wohnung

Dein Vermieter muss dich drei Monate vor dem Modernisierungsbeginn schriftlich über die Sanierung informieren. Außerdem muss er dich über die geplanten Maßnahmen informieren und welche Mieterhöhung sich im Zuge der Modernisierung ergibt. Nun erhältst du eine gesetzliche Bedenkzeit und kannst dir in Ruhe überlegen, ob du kündigen willst oder nicht. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat ab Ende des Kalendermonats, an welchem du über die bevorstehenden Maßnahmen informiert wurdest. Wenn du den Zeitpunkt für die Sonderkündigung verpasst hast, dann kannst du bis zu zwei Monate nach Eingang der Erhöhungserklärung kündigen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio?

Bei einer Musikschule, im Sportverein oder im Fitnessstudio entscheidet Satzung oder die AGB über das Sonderkündigungsrecht. Hier hast du kein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht. Gemäß dem bereits oben erwähnten § 314 BGB kannst du Verträge aber aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen. Wenn du also wegen deines Jobs kurzfristig umziehen musst, dann hast du gute Chancen, diese Verträge mit einer Sonderkündigung vorzeitig beenden zu können. Allerdings stellt ein Umzug bei Fitnessstudios oft keinen ausreichenden Grund für eine Sonderkündigung dar, hier kannst du oft nur um Kulanz bitten.

💡 Tipp: Kündigung Fitnessstudio (Fristen & Co.)

Wie schreibe ich eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht?

Du musst ein paar Formulierungen beachten, wenn du eine Sonderkündigung schreibst. Achte auf folgende Dinge in deiner Sonderkündigung:

  • Erwähne die Sonderkündigung im Betreff
  • Nenne den Sonderkündigungsgrund im Betreff
  • Führe den Grund der Sonderkündigung im weiteren Text aus
  • Bei einer Preiserhöhung solltest du das Datum und die Form der Preiserhöhung angeben
  • Bei einem Todesfall gibst du den Namen des Vertragsinhabers an

FAQ: Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht

Was sind Gründe für ein Sonderkündigungsrecht?

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Für ein Sonderkündigungsrecht gibt es zwei Auslöser: ein besonderes Ereignis oder eine einseitige Änderung des Vertrages (§ 314 Abs. 1 BGB). Solche besonderen Ereignisse können ernsthafte Erkrankungen oder Unfälle sein. Einseitige Änderungen sind Preiserhöhungen, Mieterhöhungen oder Erhöhungen eines vereinbarten Selbstbehalts. Auch die Änderung der AGB gehören dazu.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Sonderkündigungsrecht?

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Die Kündigungsfrist bei einer Sonderkündigung hängt von deinem abgeschlossenen Vertrag ab:

  • Bei Versicherungen hast du bei allen Beitragserhöhungen oder Erhöhungen des Selbstbehalts ein Sonderkündigungsrecht. Dann beträgt deine Kündigungsfrist vier Wochen.
  • Bei deinen Energieversorgern kannst du in der Regel mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Wenn du umziehst, solltest du deine Energieversorger sechs Wochen vorher informieren.
  • Telekommunikationsverträge, welche eine Mindestvertragslaufzeit von 12 bis 24 Monaten haben, kannst du nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wegen eines Umzuges kannst du während der Mindestlaufzeit von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn dir dein Telefonanbieter am neuen Wohnort die Leistung nicht bieten kann. Dann hast du ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat.

In den meisten Fällen kannst du also innerhalb von 4 Wochen mit einem Sonderkündigungsrecht kündigen.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht für eine Wohnung?

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Bei einer Wohnung hast du in zwei Fällen ein Sonderkündigungsrecht: Bei einer Mieterhöhung und bei Modernisierungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen.

Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht für Strom?

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Ein Sonderkündigungsrecht greift bei Strom nur in zwei Fällen: Bei einer Preiserhöhung und bei einem Umzug. Wenn sich bei einem Umzug deine Wohnung nicht im Einzugsgebiet des Stromanbieters befindet, dann kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und hast in der Regel eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Diese Kündigungsfrist gilt auch bei einer Preiserhöhung deines Stromanbieters.

Wann gilt ein Sonderkündigungsrecht für Gas?

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Wenn dein Gasanbieter seine Preise erhöht oder du in ein Gebiet umziehst, wo der Gasanbieter dir seine Leistung nicht mehr anbieten kann, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.



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