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Mieterselbstauskunft: Infos zur Selbstauskunft für Mieter

Wenn du dir eine Wohnung suchst, wirst du nicht um die Mieterselbstauskunft herumkommen. Die meisten privaten Vermieter, Immobilienmakler und auch Wohnungsbaugesellschaften möchten mittlerweile vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine Selbstauskunft ihrer zukünftigen Mieter haben. Lies hier alles, was du zur Mieterselbstauskunft wissen musst.

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Das Wichtigste zur Mieterselbstauskunft in Kürze

  • Für den Abschluss eines Mietvertrages möchten Vermieter bestimmte Fragen wie Einkommen und Familienstand beantwortet wissen
  • Du musst keine Fragen zur Religion, Sexualität, Nationalität, deiner politischen Überzeugung oder anderen für das Mietverhältnis nicht relevanten persönlichen Fragen beantworten.
  • Es ist erlaubt, diese unzulässigen Fragen nicht wahrheitsgemäß zu beantworten
  • Fragen, welche relevant für das Mietverhältnis sind, wie Arbeitsverhältnis und Adresse, musst du wahrheitsgemäß beantworten.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Auskunft über die für das Mietverhältnis relevanten Verhältnisse des Mieters, denn Vermieter haben ein Recht, vor der Vermietung einer Immobilie, Fragen zu stellen. Die Selbstauskunft dient also zur Beantwortung der Vermieterfragen. Du bist als Mietinteressent gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die Mieterselbstauskunft auszufüllen, wirst aber höchstwahrscheinlich die Wohnung nicht bekommen, wenn du dich weigerst. Daher solltest du in der Praxis die Mieterselbstauskunft unbedingt ausfüllen, um den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen. Idealerweise bringst du schon zum Besichtigungstermin eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft mit, das macht einen guten Eindruck.

Welche Auskunft darf der Vermieter verlangen?

Zum Glück gibt es gewisse Grenzen zur Befragung, denn nicht alle Fragen sind zulässig in einer Mieterselbstauskunft. Unzulässige Fragen dürfen daher laut Gesetz von Mietern mit Lügen beantwortet werden.

Grundsätzlich dürfen Vermieter nämlich nur Informationen abfragen, an welchen sie ein berechtigtes Interesse haben. Diese sind zum Einkommen, Fragen nach den anderen Mietern und die Anzahl der Mieter, sowie Fragen nach Haustieren. Rein private Fragen wie solche nach der Religionszugehörigkeit, der Parteizugehörigkeit, dem Gesundheitszustand oder der Familienplanung sind dagegen tabu. Wenn du solche Fragen in der Mieterselbstauskunft liest, darfst du lügen.

Einige persönliche Fragen sind mittlerweile ebenfalls umstritten und beschäftigen viele Gerichte. Dies sind Fragen nach dem Familienstand zum Beispiel. Hier sind Rechtsexperten mittlerweile der Auffassung, dass dies Privatsache sei.

Zulässig sind also Fragen zu der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation der Mietinteressenten. Hier werden immer noch der Familienstand, Beruf, Nettoeinkommen, aktuelle Wohnsituation, Haustiere und Kinder abgefragt. Außerdem sind typisch Fragen zu Mietrückständen und eine eventuelle Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Oft wird noch nach einem SCHUFA-BonitätsCheck gefragt.

Zudem kann ein Vermieter noch nach dem Alter der Kinder, Tierhaltung, das Spielen von Musikinstrumenten und ob eine WG geplant ist, fragen und so sich die passenden Mieter für seine Wohnung aussuchen.

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Welche Fragen muss ich als Mieter beantworten?

Zulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft sind Fragen:

  • zur Identität des Mieters: Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.
  • zum Familienstand (umstritten)
  • zur Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörigen Personen
  • zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber
  • zum Nettoeinkommen
  • nach Haustieren, bei welchen er die Haltung untersagen darf (Hund, Katze, etc.)
  • zu den Rauchgewohnheiten
  • danach, ob das Sozialamt die Miete trägt
  • danach, ob der Mieter sich im Insolvenzverfahren befindet (nur in den letzten drei bis fünf Jahren)
  • danach, ob eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben wurde (nur in den letzten drei bis fünf Jahren)
  • danach, ob das Einkommen gepfändet wird
  • nach Mietschulden aus anderen Mietverhältnissen

Welche Fragen in der Mieterselbstauskunft sind unzulässig?

Unzulässige Fragen im Rahmen der Mieterselbstauskunft sind Fragen:

  • nach der Familienplanung oder einer bestehenden Schwangerschaft
  • nach zukünftig einziehenden Kindern
  • nach Fragen, ob der Mieter oft Besuch hat
  • nach Parteizugehörigkeit
  • nach Mitgliedschaft im Mieterverein
  • nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
  • nach dem Bestehen einer Rechtschutzversicherung
  • nach der Person des vorherigen Vermieters
  • nach der Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit
  • nach der Religion
  • nach Hobbies oder Musikgeschmack
  • nach einer Behinderung
  • nach Krankheiten
  • nach Vorstrafen oder einem Ermittlungsverfahren
  • zur Offenlegung aller Einnahmen und Ausgaben im Detail
  • nach Einkommensverhältnissen der Angehörigen, sofern sie nicht selbst Mieter werden, oder für den Mietvertrag bürgen
  • Fragen zur gesetzlichen Betreuung
  • Fragen zu Suchterkrankungen

Welche Auskünfte muss ein Mieter ungefragt machen?

Mieter unterliegen einer Aufklärungspflicht, in deren Rahmen sie ungefragt auf bestimmte Situationen hinweisen müssen, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt werden. Diese Aufklärungspflicht gilt für folgende Situationen:

  • die Miete 75 % oder mehr des Nettoeinkommens beträgt
  • die Miete vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen wird
  • über das Vermögen der Mieter ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde

Darf ein Mieter in der Selbstauskunft lügen?

Mieter dürfen bei unzulässigen Fragen auch mit unrichtig antworten und haben hier mit keinen Konsequenzen zu fürchten. Auch bei dem unrichtigen Beantworten von zulässigen Fragen haben Vermieter nicht in jedem Fall eine Handhabe gegen die Mieter. Doch wenn die Schwindelei hier auffliegt oder es Beweise gibt, dann musst du als Mieter mit Konsequenzen rechnen.

Wenn Falschauskünfte bei berechtigten Fragen noch vor dem Einzug auffliegen, dann darf der Vermieter den Einzug anfechten und sogar Schadenersatz verlangen, zum Beispiel für die Kosten der erneuten Mietersuche. Wenn die Wahrheit erst nach dem Einzug ans Licht kommt, dann können Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.

Woher bekomme ich eine Mieterselbstauskunft?

Du kannst selbst eine einfache Mieterselbstauskunft erstellen, oder dir einen PDF-Vordruck herunterladen. Hier haben wir dir einmal eine einfache Mieterselbstauskunft zusammengestellt:

Mieterselbstauskunft

Ich/Wir sind an der Anmietung der Wohnung/des Hauses

Adresse/Lage: _________________________________________________________

ab dem _____________________ oder bereits/erst ab dem _____________ interessiert.

Mir/Uns ist bekannt, dass diese Selbstauskunft zwar freiwillig ist, der Vermieter seine Entscheidung über die Vermietung aber auf die Angaben in der Selbstauskunft stützt.

Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/wir dem Vermieter die folgenden Informationen, in Bezug auf eine mögliche Anmietung des oben genannten Obkjekts:


Mietinteressent 1

Mitmieter

Name, Vorname



Familienstand



Geburtsdatum



Aktuelle Anschrift



Telefonnummer



Email-Adresse



ausgeübter Beruf



mtl. Nettoeinkommen



Arbeitgeber



derzeitiger Vermieter




Außer mir/uns ziehen noch weitere Personen in die Wohnung ein: ⬚ nein ⬚ ja

Name, Anschrift

Geburtsdatum

Verwandschaftsverhältnis

















Mietinteressent 1

Mitmieter

Bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen?

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen sie erhoben?

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Wurde in den letzten 5 Jahren eine Zwangsvollstreckung gegen Sie erhoben?

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Wurde in den letzten 5 Jahren ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet?

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Beziehen Sie Sozialleistungen zur Zahlung der Miete und/oder Kaution? (Welche?)

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt?

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Beabsichtigen Sie weitere Personen in die Mietwohnung mit aufzunehmen oder die Gründung einer WG?

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Spielen Sie Musikinstrumente? Wenn Ja, welche?

⬚ nein ⬚ ja

⬚ nein ⬚ ja

Ich/Wir erklären, dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu leisten.

Ich/Wir erklären, dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Mir/Uns ist bewusst, dass Falschangaben zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen können.

Ich/Wir sind damit einverstanden, dass der Vermieter bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden die Schufa-Verbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Ich/Wir kann/können auf Wunsch auch eine SCHUFA-Selbstauskunft vorlegen.

Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird, etwa weil kein Mietvertrag zustande kommt, ist der Vermieter verpflichtet, diese Selbstauskunft gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten.

Ort, Datum ______________________________________

Mietinteressent 1 _________________________________

Mitmieter _______________________________________

FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Was gehört alles in eine Mieterselbstauskunft?

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Grundsätzliche dürfen Vermieter in einer Mieterselbstauskunft nur Fragen stellen, an denen sie ein berechtigtes Interesse im Rahmen des Mietverhältnisses haben. Dies trifft auf Fragen zu den persönlichen und finanziellen Lebensumständen des Mieters zu. Daher sind Fragen zum Einkommen und auch nach den Haustieren zulässig.

Muss ich die Mieterselbstauskunft ausfüllen?

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Nein, eine Mieterselbstauskunft ist nicht verpflichtend. Das Nichtausfüllen wird aber deine Chancen auf die Wohnung beträchtlich senken.

Wer füllt die Mieterselbstauskunft aus?

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Die Mieter füllen die Selbstauskunft selbst aus.

Darf ich falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft machen?

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Rein private Fragen zum Gesundheitszustand, zur Religion, zu politischem Interesse oder zur Familienplanung sind unzulässig und dürfen falsch beantwortet werden. Einige Fragen im privaten Grenzbereich wie Fragen zum Familienstand sind mittlerweile umstritten.

Wie bekomme ich die Mieterselbstauskunft?

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Du kannst eine Mieterselbstauskunft selbst aufsetzen. Oder es gibt kostenlose Downloads und Vordrucke im Internet.



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