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Anzahlung und Zahlungsbedingungen beim Catering

Stell dir folgende Situation vor: Deine Veranstaltung ist perfekt organisiert, die Dekoration ist atemberaubend und die Gäste sind gespannt auf das köstliche Essen, das sie erwartet. Doch plötzlich der Schock: Der Caterer hat keine Anzahlung erhalten und weigert sich, das Essen zu liefern. Ein Albtraum, den du unbedingt vermeiden solltest! Indem du dich mit den Zahlungsbedingungen und Anzahlungen beim Catering vertraut machst, kannst du solche Situationen vermeiden und dein Catering-Event stressfrei genießen.

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Die Anzahlung beim Catering: Anzahlungsrechnung

Die Anzahlung beim Catering ist eine finanzielle Vorauszahlung, die von dir geleistet wird, um deine Buchung beim Caterer zu bestätigen und dir seine Dienstleistungen zu sichern. Die Anzahlung wird in Form einer Anzahlungsrechnung gestellt. Im normalen Sprachgebrauch ist die Anzahlungsrechnung auch unter dem Begriff Vorauszahlungsrechnung bekannt.

Die Unterschiede zwischen Anzahlungsrechnung und Abschlagsrechnung

Bei der Anzahlung handelt es sich keinesfalls um eine Abschlagszahlung. Die Anzahlungsrechnung wird vor der Leistungserbringung gestellt und bezieht sich auf eine gebuchte Leistung in der Zukunft. Im Gegensatz dazu wird eine Abschlagsrechnung nach der Erbringung bestimmter Teilleistungen gestellt und bildet einen Teil der Gesamtrechnung.

Welche Informationen enthält die Anzahlungsrechnung?

  1. Auf der Anzahlungsrechnung wird der Gesamtbetrag der bestellten Leistungen und Speisen ausgewiesen. Dieser Betrag wird auf Grundlage der geplanten Gäste, des Menüs und der zusätzlichen Dienstleistungen berechnet.
  2. Zudem wird der im Voraus zu zahlende Betrag genannt. Dieser kann je nach Geschäftsbedingungen des Catering-Unternehmens zwischen 20 % bis 50 % liegen.
  3. Ebenfalls Teil der Anzahlungsrechnung ist das Fälligkeitsdatum.
  4. Und zu guter Letzt natürlich die möglichen Zahlungsmethoden.

Die Pflichtangaben einer Anzahlungsrechnung für ein Catering

Sollst du für ein Catering eine Anzahlung leisten, achte darauf, dass die Anzahlungsrechnung sämtliche Pflichtangaben enthält. Neben der deutlichen Kennzeichnung als Anzahlungsrechnung sind für die rechtlich reguläre Rechnung folgende Informationen Pflicht:

  • Bezeichnung der Rechnung als Anzahlungsrechnung
  • Voraussichtlicher Lieferzeitpunkt oder Hinweis, dass dieser noch nicht festgelegt wurde.
  • Name und vollständige Anschrift des Kunden
  • Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Catering-Unternehmens
  • Ausstellungsdatum und Rechnungsnummer
  • Beschreibung der Leistung
  • Nettobetrag und Bruttobetrag inklusive des geltenden Steuersatzes. Bei Speisen und Getränke sind das 7 % Mehrwertsteuer, für Dekorationen, Gläser, Besteck und andere Zusatzleistungen 19 %.

Zusätzlich hierzu sind die Zahlungsbedingungen Pflicht.

Zahlungsbedingungen beim Catering

Das deutsche Gesetz schreibt nicht konkret vor, wie die Zahlungsbedingungen auf einem Angebot oder auf einer Rechnung aussehen müssen. Die Paragrafen 308 und 309 des BGB verweisen lediglich auf die No-Gos in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. So können Klauseln in den Zahlungsbedingungen, die mit den genannten Paragrafen nicht konform sind, angefochten werden. Vor allem zu kurze Zahlungsziele sind meist davon betroffen.

Übliche Zahlungsbedingungen für ein Catering sind:

  • Zahlungsfrist, innerhalb welcher du die Rechnung begleichen musst.
  • Die gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Rechnungseingang.
  • Die akzeptierten Zahlungsmethoden, wie Überweisung, Kreditkarte oder PayPal.
  • Ausweisung von Rabatten oder Skonti.

Eine klare Kommunikation mit dem Caterer über die Anzahlung und Zahlungsbedingungen verhindert mögliche Missverständnisse. Informiere dich genau über die geltenden Zahlungsbedingungen und achte peinlich genau darauf, die Fälligkeitsfristen einzuhalten. Zugleich solltest du die Anzahlungsrechnung sorgfältig auf Richtigkeit prüfen. Wenn das Datum deines Events falsch ist, stehst du am besagten Tag womöglich ohne Essen und Getränke da. Generell ist die Anzahlung beim Catering eine übliche Praxis. Sie bietet beiden Seiten die Sicherheit über die feste Buchung/Zusage der Leistung.



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