Ein Umzug ist meistens nicht ganz billig und mit einigen Kosten verbunden. Daher lohnt es sich durchaus, sich nach finanzieller Unterstützung zu erkundigen.
Finanzielle Unterstützung für berufsbedingte Umzüge
Berufsbedingte Umzüge kannst du von der Steuer absetzen. Zusätzlich kannst du mit deinem Arbeitgeber verhandeln, ob der dir den Umzug zahlt bzw. sich an den Kosten beteiligt. Daher: Erkundige dich bei deinem Arbeitgeber über mögliche Umzugsbeihilfen oder Kostenerstattungen. Arbeitgeber können bestimmt Umzugskosten steuerfrei erstatten:
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- Speditionskosten
- Transportversicherung
- Beteiligung an doppelt gezahlter Miete
- Weitere Kosten: Renovierung der alten Wohnung gegen Nachweis.
Umzug Subventionen für sozial benachteiligte Personen und Familien
Für benachteiligte Personen wie Empfänger von Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Wohngeld gibt es bei Umzug meist spezielle Förderungen:
- Prüfe Anspruchsvoraussetzungen für soziale Unterstützungsprogramme, z.B. Wohngeld, Bürgergeld oder andere finanzielle Hilfen
- Beantrage rechtzeitig die entsprechenden Leistungen und stelle sicher, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen
Arbeitslosengeld und Umzug
Hierfür gibt es eine Umzugskostenbeihilfe. Allerdings muss das Arbeitsamt die Kosten für einen Umzug nicht zwingend übernehmen, nur wenn du wegen eines neuen Jobs umziehen musst und über 2,5 Stunden pro Tag pendeln müsstest. Hierbei übernimmt die Agentur für Arbeit nur die Umzugskosten, welche sie als angemessen erachtet. Also nur einen Umzug in Eigenregie. Soll ein Umzugsunternehmen beauftragt werden, dann verlangt die Arbeitsagentur mindestens 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern. An den Kosten für Umzugskartons oder dem Möbelabbau beteiligt sich die Arbeitsagentur nicht. Geld für die Renovierung kann die Arbeitsagentur höchstens als Darlehen zur Verfügung stellen.
Bürgergeld und Umzug
Wenn du als Empfänger von Bürgergeld auf finanzielle Unterstützung beim Wohnungswechsel angewiesen bist, dann musst du die zuständige Behörde rechtzeitig kontaktieren. Die Behörde entscheidet darüber, ob der Umzug als notwendig angesehen wird oder nicht. Man spricht hier auch von einer Umzugsgenehmigung. Nur, wenn der Umzug notwendig ist, werden die Kosten hierfür übernommen. Die Behörde übernimmt dabei folgende Kosten:
- Kosten für die Anmietung eines Transporters
- Umzugskartons und Verpackungsmaterial
- Pauschaler Betrag für Verpflegung der Umzugshelfer
- finanzielle Hilfe für Renovierung
Vorsicht, als Empfänger von Bürgergeld musst du den Umzug in Eigenregie durchführen und deine Helfer selbst organisieren. Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden dir nicht bezahlt. Nur wenn du nicht in der Lage bist, den Umzug allein oder mit privater Hilfe zu stemmen, weil zum Beispiel eine Behinderung oder eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt, zahlt dir das Amt ein Umzugsunternehmen. Für Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen hast du als Bürgergeldbezieher ein Anrecht auf Unterstützung durch einen Pauschalbetrag.
Wohngeld und Umzug
Wenn du aus einer Wohnung, für die du Wohngeld bekommst, in eine neue umziehst, dann geht dein Wohngeldanspruch verloren. Dann musst du also das Wohngeld neu beantragen. Ein Umzug wird vom Wohngeld nicht bezuschusst.
Umzug: Finanzielle Hilfen für Studierende und Auszubildende
Wenn du Auszubildender oder Student bist, dann lohnt es sich, wenn du dich über Förderungsmöglichkeiten für den Umzug erkundigst:
- Informiere dich über Umzugsbeihilfen, Stipendien oder Zuschüsse für Studierende und Auszubildende, z.B. BAföG, Bildungskredite oder lokale Förderprogramme
- Reiche Anträge für finanzielle Unterstützung fristgerecht ein und halte die notwendigen Nachweise bereit
Umzug in der Ausbildung
Wenn du Bezieher einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bist, dann kannst du eine Umzugskostenbeihilfe beantragen. Dies machst du bei deiner zuständigen Arbeitsagentur.
Umzug als Student
Wenn du Bafög erhältst, dann wirst du den Umzug nicht bezahlt bekommen. Hier hilft nur, dir selbst etwas dazu zu sparen oder deine Eltern, um mithilfe zu bitten.