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Digitalgesetze: Hoyer zur Entscheidung des Bundesrats

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Digitalgesetze: Hoyer zur Entscheidung des Bundesrats

Der Weg für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist frei: Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates tritt das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) in Kraft. Damit wird ab 2025 eine stärkere Verbreitung und Nutzung der ePA möglich. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, kommentiert diese Entscheidung und das gleichzeitig beschlossene Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG). Dabei betont er die Notwendigkeit umfassender Praxistests, um die Akzeptanz der Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht zu gefährden. Hoyer betont außerdem die Offenheit der meisten Versicherten gegenüber der ePA und hebt die neuen Möglichkeiten des GDNG hervor. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie die AOK-Bundesverband die elektronische Patientenakte und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz nutzen wird.

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